Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität in Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg
Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), KEA-BW |
Internet | |
Antragsteller | Stadt- und Landkreise sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen. Für 2. bis 5. auch Beratungsagenturen in privater Rechtsform sowie kommunale Unternehmen und Einheiten wie bspw. Stadtwerke, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und kreisangehörige Kommunen. Es ist ein abgestimmtes Vorgehen mit den antragsberechtigten Kommunen erforderlich. Für 6. sind ausschließlich Landkreise antragsberechtigt. |
Förderungen | Personalstellen für |
Förderhöhe | Die geschaffenen Stellen haben dem gehobenen (TVöD 9b bis 12) oder höheren Dienst (TVöD 13) zu entsprechen und sind für mindestens vier Jahre und zusätzlich zu schaffen. Die Stellen werden für 2 Jahre gefördert. |
Fristen | 11.10.2021 bis 08.12.2021 (dritter Förderaufruf) |
Dokumente | Fördergrundsätze Dritter Förderaufruf Förderantrag Koordination Radverkehr Förderantrag Erstberatung Elektromobilität Förderantrag Managament Ladeinfrastruktur Förderantrag Koordination Mobilitätsstationen, Car-Sharing |