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Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität in Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), KEA-BW

Internet

Personalstellenförderung Nachhaltige Mobilität

Antragsteller

Stadt- und Landkreise sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen. Für 2. bis 5. auch Beratungsagenturen in privater Rechtsform sowie kommunale Unternehmen und Einheiten wie bspw. Stadtwerke, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und kreisangehörige Kommunen. Es ist ein abgestimmtes Vorgehen mit den antragsberechtigten Kommunen erforderlich. Für 6. sind ausschließlich Landkreise antragsberechtigt.

Förderungen

Personalstellen für
1. die Koordination des Radverkehrs,
2. die Koordination von Mobilitätsstationen,
3. das Management von Ladeinfrastruktur und
4. Erstberatungen zur Elektromobilität
5. Datenmanagement Fahrzeug-Sharing und Parkraum
6. Koordination Mobilität, Lärm- und Klimaschutz
Die Anforderungsprofile der einzelnen Programmteile sind jeweils auf eine volle Personalstelle je Fördernehmer ausgerichtet. Um den jeweiligen Funktionen angemessen gerecht zu werden, ist je beantragter Förderung für einen Programmteil ein Stellenanteil von mindestens einer halben Personalstelle erforderlich.

Förderhöhe

Die geschaffenen Stellen haben dem gehobenen (TVöD 9b bis 12) oder höheren Dienst (TVöD 13) zu entsprechen und sind für mindestens vier Jahre und zusätzlich zu schaffen. Die Stellen werden für 2 Jahre gefördert.

Fristen

11.10.2021 bis 08.12.2021 (dritter Förderaufruf)

Dokumente

Fördergrundsätze Dritter Förderaufruf

Förderantrag Koordination Radverkehr

Förderantrag Erstberatung Elektromobilität

Förderantrag Managament Ladeinfrastruktur

Förderantrag Koordination Mobilitätsstationen, Car-Sharing

Förderantrag Datenmanagement Fahrzeug-Sharing und Parkraum

Förderantrag Mobilität, Lärm- und Klimaschutz