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Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Mit dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" werden Städte und Gemeinden bei der klimagerechten Stadtentwicklung unterstützt. Beispiele sind die Ertüchtigung von Park- und Grünanlagen, die Entsiegelung, die Begrünung von Frei- und Verkehrsflächen oder Maßnahmen zur Stärkung von Biodiversität.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Internet

urbane Räume

Antragsteller

Städte und Gemeinden

Förderungen

Förderfähig sind Projekte, die dem Klimaschutz und der Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel zugutekommen. Dabei steht die Entwicklung und Erhaltung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiräume wie Parks und Gärten besonders im Vordergrund.

Förderhöhe

bis zu 75 Prozent (bis 85 % bei Haushaltsnotlage) an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens 1 Mio. Euro; Drittmittel können in die Finanzierung einbezogen werden, wobei ein kommunaler Eigenanteil von mindestens 10 Prozent verbleiben muss.

Fristen

15.09.2023 (Projektskizzen)