Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) |
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Antragsteller | Kommunale Behörden, Landesbehörden und Landesbeteiligungen in Landesbesitz, Unternehmen, andere nicht wirtschaftlich tätige Organisationen; die Bagatellgrenze für Kleinst- und kleine Unternehmen ist auf 2.000 Euro gesenkt. |
Förderungen | Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten, inkl. Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäuden und Fahrzeugen. |
Förderhöhe | i. d. R. max. 50 % für kommunale Behörden sowie für Unternehmen und max. 70 % für Landeseinrichtungen; für Studien, Expertisen und Gutachten bis zu 70 bzw. 80 %. Bei einer mehrjährigen Projektlaufzeit ist anzugeben, in welcher Höhe die beantragte Fördersumme pro Kalenderjahr abgerufen wird. Bis zur Vorlage des Schlussverwendungsnachweises werden max. 90 % der bewilligten Mittel ausbezahlt. |
Fristen | keine Fristen (Geltungsdauer Förderrichtlinie: 31.12.2027) |