Behördliches und betriebliches Mobilitätsmanagement - B2MM

Gefördert werden Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs. Es bestehen Förderlinien für Behörden und Unternehmen.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)
InternetBetriebliches und behördliches Mobilitätsmanagement
AntragstellerKommunale Behörden, Landesbehörden und Landesbeteiligungen in Landesbesitz, Unternehmen, andere nicht wirtschaftlich tätige Organisationen; die Bagatellgrenze für Kleinst- und kleine Unternehmen ist auf 2.000 Euro gesenkt.
FörderungenUntersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten, inkl. Investitionen in Einrichtungen, Anlagen,  Gebäuden und Fahrzeugen.
Förderhöhei. d. R. max. 50 % für kommunale Behörden sowie für Unternehmen und max. 70 % für Landeseinrichtungen; für Studien, Expertisen und Gutachten bis zu 70 bzw. 80 %. Bei einer mehrjährigen Projektlaufzeit ist anzugeben, in welcher Höhe die beantragte Fördersumme pro Kalenderjahr abgerufen wird. Bis zur Vorlage des Schlussverwendungsnachweises werden max. 90 % der bewilligten Mittel ausbezahlt.
Fristenkeine Fristen (Geltungsdauer Förderrichtlinie: 31.12.2027)