Biologisches Rohstoff- und CO2-Recycling aus Gasgemischen und Abgas (XCUBIO und CCUBIO)

Lösungen zum biologischen Recycling von CO2 (Carbon Capture and Utilization – im Folgenden CCUBIO) und gegebenenfalls weiterer Inhaltsstoffe (XCUBIO). Brücke zwisch

AnsprechstellenMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), Europäische Kommission, Umwelttechnik Baden-Württemberg (UTBW), L-Bank
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Biologisches Rohstoff- und CO2-Recycling aus Gasgemischen und Abgas

Förderaufruf als pdf 

Antragsberechtigte

4.1. Alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
4.2. Eine Förderung von großen Unternehmen gemäß der EU-Definition* ist nur möglich, wenn eine Kooperation mit mindestens einem KMU nachgewiesen werden kann.
4.3. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern.
4.4. Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Städte und Gemeinden sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, sowie kommunale Mehrheitsgesellschaften und Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften (zum Beispiel Zweckverbände)

*Grundlage der Einordnung eines Unternehmens als KMU ist die von der EU-Kommission angenommene Empfehlung 2003/361/EG (abrufbar unter EU-Definition).

Eine gemeinsame Antragstellung durch mehrere Antragstellende (Konsortium) ist zulässig. Für solche Verbundvorhaben ist eine Koordinatorin beziehungsweise ein Koordinator zu benennen, der in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechperson dient. 

Förderungen

Konkret gefördert wird die Errichtung und Umsetzung (Probebetrieb) von Pilot- und Demonstrationsanlagen für das CO2-Recycling aus CO2-Punktquellen mit biologischen und biohybriden Technologien und gegebenenfalls die Nutzung von Abluft als Rohstoffquelle. Daneben kann auch eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts gefördert werden.

Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). 

FörderhöheDie Zuwendung aus EFRE-Mitteln beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fristen

Die Auswahl der Förderanträge erfolgt in einem einstufigen Verfahren:

  • Der komplette Förderantrag muss bis 10. Oktober 2025 eingereicht werden.
  • Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wählt eine Jury die Projekte, die gefördert werden, aus.
  • Die Bewilligung erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2025.

Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zum Förderprogramm. Wenden Sie sich dazu direkt an unsere Ansprechpersonen. 
Antragstellende können eine Beratung in Anspruch nehmen. Dies wird dringend empfohlen.

Verwandte SuchbegriffeModellprojekte, Pilotprojekte, Entwicklung, CCU, carbon capture and usage, Kohlenstoff, Abscheidung