Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum

initiiert Vernetzung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, unterstützt die Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren basierend auf nachwachsenden Rohstoffen

AnsprechstellenMinisterium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), VDI/ VDE Innovation + Technik GmbH
Internet

Förderprogram Bioökonomie als Innovationsmotor

Förderaufruf

weitere Förderprogramme des MLR

Antragstellende

Einrichtungen aus Baden-Württemberg, zB.

  • a) Unternehmen
  • b) Kommunen, Eigenbetriebe, Zweckverbände  ("Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts")
  • c) Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen u.A.  
  • d) Verbände sowie Akteure des Innovationsgeschehens und der Wissensverbreitung (zB Innovationsagenturen, regionale Wirtschaftsförderung)
  • e) gemeinnützige Organisationen und Vereine 

Bitte beachten Sie die in der VwV Bioökonomie Innovativ jeweils definierten Informationen und Angaben zu Art und Umfang der möglichen Zuwendungen sowie zu den jeweiligen Zielgruppen der Fördermaßnahmen.  Die Fördersätze richten sich nach der jeweiligen Rechtsgrundlage und der Art der Zuwendungsnehmer.

Antragsunterlagen bei VDI/VDE/IT

Inhalt

Die folgenden Maßnahmentypen sind gemäß VwV Bioökonomie Innovativ zuwendungsfähig:

  • Projekte zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung sofern sie vollständig im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchgeführt werden und die Projektergebnisse breit verbreitet werden (Nr. 4.1 der VwV)
  • Durchführbarkeits- und Machbarkeitsstudien zur Erforschung des technoökonomischen Potentials (Bewertung der wirtschaftlichen Leistung und der Konkurrenzfähigkeit des neuen Ansatzes) und gesellschaftlichen Potentials (Bewertung der gesellschaftlichen Vorteile inklusive Umwelteigenschaften) neuer Wertschöpfungsketten (ab TRL 4) (Nr. 4.2 der VwV)
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Steigerung der Technologiereife innovativer Technologien (Nr. 4.3 der VwV); es werden nur Vorhaben ab TRL 4 gefördert.
  • Modellhafte Vorhaben zur Demonstration innovativer Technologien (Nr. 4.4. der VwV); es werden nur Vorhaben ab TRL 6 gefördert.

Die Qualifikation der Antragstellenden, die Technologiereifegrade (TRL)1 und Vorarbeiten müssen in geeigneter Weise nachgewiesen werden.

Förderhöhe

Fördersätze von 25% bis 80%

Die Höhe der Förderung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel und der in der VwV definierten Obergrenzen nach den Erfordernissen des beantragten Projektes. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung (Projektförderung) gewährt.

Fristen

Einstufiges Antragsverfahren: Die Anträge (bestehend aus einer Vorhabensbeschreibung und einem Antragsformular) sind zum 1. August 2025 einzureichen. Die Qualifikation der Antragstellenden, die Technologiereifegrade (TRL) und Vorarbeiten müssen in geeigneter Weise nachgewiesen werden. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird bei der Bearbeitung der Förderanträge vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH unterstützt.

Bei Fragen zum Projektablauf wenden Sie sich gerne an folgenden Kontakt:

E-Mail: Biooekonomie-BW@vdivde-it.de
Telefon: +49 711 658355-55