Ansprechstellen | Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), VDI/ VDE Innovation + Technik GmbH |
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Antragstellende | Einrichtungen aus Baden-Württemberg, zB.
Bitte beachten Sie die in der VwV Bioökonomie Innovativ jeweils definierten Informationen und Angaben zu Art und Umfang der möglichen Zuwendungen sowie zu den jeweiligen Zielgruppen der Fördermaßnahmen. Die Fördersätze richten sich nach der jeweiligen Rechtsgrundlage und der Art der Zuwendungsnehmer. |
Inhalt | Die folgenden Maßnahmentypen sind gemäß VwV Bioökonomie Innovativ zuwendungsfähig:
Die Qualifikation der Antragstellenden, die Technologiereifegrade (TRL)1 und Vorarbeiten müssen in geeigneter Weise nachgewiesen werden. |
Förderhöhe | Fördersätze von 25% bis 80% Die Höhe der Förderung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel und der in der VwV definierten Obergrenzen nach den Erfordernissen des beantragten Projektes. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung (Projektförderung) gewährt. |
Fristen | Einstufiges Antragsverfahren: Die Anträge (bestehend aus einer Vorhabensbeschreibung und einem Antragsformular) sind zum 1. August 2025 einzureichen. Die Qualifikation der Antragstellenden, die Technologiereifegrade (TRL) und Vorarbeiten müssen in geeigneter Weise nachgewiesen werden. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird bei der Bearbeitung der Förderanträge vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH unterstützt. Bei Fragen zum Projektablauf wenden Sie sich gerne an folgenden Kontakt: E-Mail: Biooekonomie-BW@ vdivde-it.de |
Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum
