Ansprechstellen | Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), VDI/ VDE Innovation + Technik GmbH |
Internet | |
Antragsteller | Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in BW, die bio-basierte Ressourcen aus der Land- und Forstwirtschaft nutzen. |
Förderungen | 1. Weiterentwicklung des Biogasanlagenbestandes "Post-EEG" |
Förderhöhe | BIPL BW – Innovation (für unternehmensgeführte Einzel- und Verbundvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich): Die Höhe der Förderung soll mindestens 20.000 Euro betragen und darf eine maximale Fördersumme von 5.000.000 Euro bei Verbundprojekten nicht übersteigen. Weiterhin darf die Förderung je Zuwendungsnehmer beziehungsweise Verbundpartner den Betrag von 1.000.000 Euro nicht übersteigen. BIPL BW – Invest (für einzelbetriebliche Vorhaben zum Auf- und Ausbau innovativer Betriebsstätten): Die Höhe der Förderung soll mindestens 50.000 Euro betragen und darf eine maximale Fördersumme von 1.000.000 Euro nicht übersteigen. |
Fristen | Anträge im Programm BW - Innovation konnten bis zum 15. September 2022 gestellt werden. |