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Daten Förderdatenbank

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)

Die KfW finanziert Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe

Internet

KfW 295

Antragsteller

gewerbliche und kommunale Unternehmen (keine Eigenbetriebe), Contractoren, Freiberufler, Landwirte (nur Modul 2)

Förderungen

Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen in vier Modulen:
1. Querschnittstechnologien: Ersatz und Neuanschaffung hocheffizienter Aggregate, u.a. Elektromotoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Dämmung
2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Solarkollektoren, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, jeweils inkl. von Systemeinbindung und Messeinrichtungen
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (hier inkl. Schulungskosten)
4. Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: bei Abwärmenutzung auch die Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen und eine Verstromung von Abwärme (z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC)

Förderhöhe

zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 25 Mio. € und max. 100 % der förderfähigen Investitionen; zzgl. von Tilgungszuschüssen von bis zu 40 % (Module 1, 3 und 4) bzw. 55 % (Modul 2)

Fristen

keine Fristen; mit Inkrafttreten der novellierten Richtlinie zum 30. November 2022 ist es zulässig, bereits unmittelbar nach Antragstellung (auf eigenes finanzielles Risiko) mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen; maximale Geltungsdauer: 31.12.2026