Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe |
Internet | |
Antragsteller | gewerbliche und kommunale Unternehmen (keine Eigenbetriebe), Contractoren, Freiberufler, Landwirte (nur Modul 2) |
Förderungen | Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen in vier Modulen: |
Förderhöhe | zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 25 Mio. € und max. 100 % der förderfähigen Investitionen; zzgl. von Tilgungszuschüssen von bis zu 40 % (Module 1, 3 und 4) bzw. 55 % (Modul 2) |
Fristen | keine Fristen; mit Inkrafttreten der novellierten Richtlinie zum 30. November 2022 ist es zulässig, bereits unmittelbar nach Antragstellung (auf eigenes finanzielles Risiko) mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen; maximale Geltungsdauer: 31.12.2026 |