Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (für Modul 5) |
Internet | |
Antragsteller | gewerbliche und kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, Contractoren, Freiberufler, gemeinnützige Antragsteller |
Förderungen | Gefördert werden Maßnahmen, die die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen, in sechs Modulen: |
Förderhöhe | Die Förderhöhe ist abhängig von der Unternehmensgröße und der Rechtsgrundlage der Förderung (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder De-minimis Verordnung). Modul 1: max. 200.000 € / bis zu 20 % (KU: 25 %; keine Förderung mehr auf De-minimis-Grundlage) Die Förderquoten sind jeweils bezogen auf die beihilfefähigen Kosten. |
Fristen | keine Fristen; maximale Geltungsdauer bis 31.12.2028 |