Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (für Modul 5) |
Internet | |
Antragsteller | gewerbliche und kommunale Unternehmen (keine Eigenbetriebe), Freiberufler, Contractoren (mit besonderen Voraussetzungen), Landwirte (nur Modul 2) |
Förderungen | Gefördert werden Maßnahmen, die die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen, in sechs Modulen: |
Förderhöhe | Die Förderhöhe ist abhängig von der Unternehmensgröße und der Rechtsgrundlage der Förderung (Art. 17 AGVO, Art. 38 AGVO, Art. 41 AGVO, Art. 46 AGVO, Art. 49 AGVO oder De-minimis-VO), die vorher detailliert geprüft werden muss. Modul 1: max. 200.000 € / bis zu 30 % (KMU: 40 %) |
Fristen | keine Fristen; maximale Geltungsdauer (analog zur Geltungsdauer der aktuellen AGVO) zunächst bis 30.06.2024. Update vom 27.11.2023: Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Daher werden derzeit keine Anträge in den Programmen zur Förderung von Energieberatungen bewilligt. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden. |
