Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), VDI/VDE Innovation + Technik GmbH |
Internet | |
Antragsteller | gewerbliche und kommunale Unternehmen (keine Eigenbetriebe), Contractoren, Freiberufler, Landwirte (nur Modul 2) |
Förderungen | Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen in fünf Modulen: |
Förderhöhe | Modul 1: bis 200.000 € und max. 30 % (KMU: 40 %) |
Fristen | keine Fristen; mit Inkrafttreten der novellierten Richtlinie zum 30. November 2022 ist es zulässig, bereits unmittelbar nach Antragstellung (auf eigenes finanzielles Risiko) mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen; maximale Geltungsdauer: 31.12.2026 |