Link zur Startseite

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss

Das BAFA bezuschusst Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (für Modul 5)

Internet

Zuschussprogramm

Antragsteller

gewerbliche und kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, Contractoren, Freiberufler, gemeinnützige Antragsteller

Förderungen

Gefördert werden Maßnahmen, die die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen, in sechs Modulen:
1. Querschnittstechnologien (nur KMU)
2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
4. Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (als "Basisförderung" = nur für KMU - sowie "Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus")
5. Transformationspläne
6. Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Förderhöhe

Die Förderhöhe ist abhängig von der Unternehmensgröße und der Rechtsgrundlage der Förderung (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder De-minimis Verordnung).

Modul 1: max. 200.000 € / bis zu 20 % (KU: 25 %; keine Förderung mehr auf De-minimis-Grundlage)
Modul 2: bis 20 Mio. € / bis zu 40 % (MU: 50 %, KU: 60 %; keine Förderung mehr auf De-minimis-Grundlage)
Modul 3: bis 20 Mio. € / bis zu 25 % (MU: 35 %, KU: 45 %; keine Förderung mehr auf De-minimis-Grundlage)
Modul 4:
- Basisförderung: bis 20 Mio. € / bis zu 10 % (KU: 15 %)
- Premiumförderung: bis 20 Mio. € / bis zu 25 % (MU: 35 %, KU: 45 %), ggf. zzgl. Dekarbonisierungsbonus von 10 %
Modul 5: bis 60.000 €, bis zu 40 % (MU: 50 %, KU: 60 %); für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, Bonus von 10 % und max. 90.000 € Zuschuss.
Modul 6: bis 200.000 €, bis zu 33 % (keine Förderung mehr auf Basis AGVO)

Die Förderquoten sind jeweils bezogen auf die beihilfefähigen Kosten.

Fristen

keine Fristen; maximale Geltungsdauer bis 31.12.2028

Förderrichtlinie vom 25.01.2024