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Daten Förderdatenbank

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss

Das BAFA bezuschusst Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Internet

Zuschussprogramm

Antragsteller

gewerbliche und kommunale Unternehmen (keine Eigenbetriebe), Contractoren, Freiberufler, Landwirte (nur Modul 2)

Förderungen

Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen in fünf Modulen:
1. Querschnittstechnologien: Ersatz und Neuanschaffung hocheffizienter Aggregate, u.a. Elektromotoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Dämmung
2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Solarkollektoren, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, jeweils inkl. von Systemeinbindung und Messeinrichtungen
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (hier inkl. Schulungskosten)
4. Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: bei Abwärmenutzung auch die Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen und eine Verstromung von Abwärme (z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC)
5. Transformationskonzepte: Ziel ist die Transformation von Unternehmen hin zur Treibhausgasneutralität.

Förderhöhe

Modul 1: bis 200.000 € und max. 30 % (KMU: 40 %)
Modul 2: bis 15 Mio. € und max. 45 % (KMU: 55 %)
Modul 3: bis 15 Mio. € und max. 30 % (KMU: 40 %)
Modul 4: bis 15 Mio. €, max. 30 % (Abwärmenutzung: 40 %, KMU: jeweils + 10 %): und max. 500 € pro eingesparte t CO2/a (KMU: max. 900 €)
Modul 5: bis 80.000 €, max. 50 % (bei KMU: 60 %)

Fristen

keine Fristen; mit Inkrafttreten der novellierten Richtlinie zum 30. November 2022 ist es zulässig, bereits unmittelbar nach Antragstellung (auf eigenes finanzielles Risiko) mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen; maximale Geltungsdauer: 31.12.2026