Busförderrichtlinie

Das Land unterstützt die Beschaffung von Linienbussen zum Erhalt, Einrichtung und Verbesserung von Linienverkehren. Je nach Fahrzeugkategorie wird ein Festbetrag bezuschusst. Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, (Bürgerbus-)Vereine, Kommunen und Landkreise.

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank

Internet

Busförderrichtlinie: Unterpunkte "Linienbusse"

Antragsteller

Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die Fahrzeuge im Nah- bzw. Regionalverkehr betreiben; für Bürgerbusse auch (Bürgerbus-) Vereine und Kommunen

Förderungen

1. Förderung von Linienbussen
2. Förderung von Bürgerbussen

Förderhöhe

1 und 2.: Für kleine Unternehmen beträgt die Beihilfeintensität 80 Prozent, für mittlere und für große Unternehmen 75 Prozent. Zur Unterstützung einer möglichst schnellen Umstellung der in Baden-Württemberg eingesetzten Fahrzeuge auf emissionsarme Antriebsformen wird die Beihilfeintensität beginnend ab dem Förderjahr 2025 jährlich um 5 Prozentpunkte abschmelzen.

Fristen

Das Busförderprogramm 2024 wurde am 01.03.2024 beschlossen. Anträge für das Busförderprogramm 2025 können voraussichtlich ab Herbst 2024 gestellt werden.

Verwandte Suchbegriffe

Elektromobilität, E-Mobilität