Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank |
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Antragsteller | Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die Fahrzeuge im Nah- bzw. Regionalverkehr betreiben; für Bürgerbusse auch (Bürgerbus-) Vereine und Kommunen |
Förderungen | 1. Förderung von Linienbussen |
Förderhöhe | 1 und 2.: Für kleine Unternehmen beträgt die Beihilfeintensität 80 Prozent, für mittlere und für große Unternehmen 75 Prozent. Zur Unterstützung einer möglichst schnellen Umstellung der in Baden-Württemberg eingesetzten Fahrzeuge auf emissionsarme Antriebsformen wird die Beihilfeintensität beginnend ab dem Förderjahr 2025 jährlich um 5 Prozentpunkte abschmelzen. |
Fristen | Die Busförderung 2023 wurde am 1.09.2023 veröffentlicht. Ein neuer Förderaufruf ist für Sommer 2024 geplant, mit voraussichtlicher Antragsfrist zum 31.10.2024. |
Verwandte Suchbegriffe | Elektromobilität, E-Mobilität |