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BW-e-Nutzfahrzeuge

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert die Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank

Internet

BW-e-Nutzfahrzeuge

Antragsteller

Einzelunternehmen/innen, Einzelkaufmänner/frauen, Freiberufler/innen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Förderungen

Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (ohne EG-Klassen, wie bspw. Kehrmaschinen). Die Fahrzeuge müssen überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein. Umrüstungen sind ebenfalls förderfähig.

Förderhöhe

mit Bundesförderung 2.000 € (Fahrzeugklasse N1), 20.000 € (N2) bzw. 50.000 € (N3)
ohne Bundesförderung 4.000 € (Fahrzeugklasse N1), 30.000 € (N2) bzw. 60.000 € (N3)

Fristen

Förderbeginn am 1.11.2022; keine Fristen

Verwandte Suchbegriffe

Elektromobilität, E-Mobilität, bwe