Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Internet | E-Lastenrad-Richtlinie |
Antragsteller |
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Förderungen | Förderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. |
Förderhöhe | Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb. |
Fristen | 01.10.2024 bis 30.06.2027 (elektronisches Antragsverfahren; Geltungsdauer) |
Verwandte Suchbegriffe | Elektromobilität, E-Mobilität, Radverkehr, Fahrrad, Fahrräder |
E-Lastenrad-Richtlinie
