E-Lastenrad-Richtlinie

Mit der Richtlinie für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

AnsprechstellenBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
InternetE-Lastenrad-Richtlinie
Antragsteller
  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
FörderungenFörderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
FörderhöheZuschuss in Höhe von 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Fristen01.10.2024 bis 30.06.2027 (elektronisches Antragsverfahren; Geltungsdauer)
Verwandte SuchbegriffeElektromobilität, E-Mobilität, Radverkehr, Fahrrad, Fahrräder