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E-Lastenrad-Richtlinie

Mit der Richtlinie für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

E-Lastenrad-Richtlinie

Antragsteller

Kommunen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, private Unternehmen, Genossenschaften, Freiberufler, Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen), rechtsfähige Vereine und Verbände

Förderungen

Gefördert wird die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (nicht zum Personentransport oder von privaten Zwecken).

Förderhöhe

Zuschuss in Höhe von 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Fristen

01.03.2021 bis 29.02.2024 (elektronisches Antragsverfahren)

Verwandte Suchbegriffe

Elektromobilität, E-Mobilität, Radverkehr, Fahrrad, Fahrräder