Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), KEA-BW |
Internet | E-Zonen |
Antragsteller | Antragsberechtigt sind baden-württembergische Gemeinden, Stadt- und Landkreise, oder kommunale Zusammenschlüsse (Zweckverbände). Die Antragsberechtigten müssen in ihrem Gebiet eine E-Zone einrichten und diese öffentlich kommunizieren. |
Förderungen | Gefördert werden Maßnahmen zur Bevorzugung vollelektrischer Pkw und deren kommunikative Begleitung. Dazu gehören:
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Förderhöhe | Die Höhe der Förderung ist abhängig von den jeweils beantragten Fördertatbeständen.
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Fristen | Anträge zur Maßnahme 1 “Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen” sind weiterhin beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg als elektronisches Dokument über die E-Mailadresse e-foerderung-bw@vm.bwl.de mit dem Betreff "Projektantrag: Elektromobilitätszone" einzureichen. Für die weiteren Maßnahmen ist die Antragsfrist am 15.09. abgelaufen. |