E-Zonen

Mit der Förderung von "E-Zonen" soll der Kfz-Verkehr in bestimmten Gebieten schrittweise auf emissionsfreie Fahrzeuge umgestellt werden. Das Land fördert Kommunen, die Modellprojekte sowie entsprechende Machbarkeitsstudien durchführen.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), KEA-BW 
InternetE-Zonen
AntragstellerAntragsberechtigt sind baden-württembergische Gemeinden, Stadt- und Landkreise, oder kommunale Zusammenschlüsse (Zweckverbände). 
Die Antragsberechtigten müssen in ihrem Gebiet eine E-Zone einrichten und diese öffentlich kommunizieren. 
Förderungen

Gefördert werden Maßnahmen zur Bevorzugung vollelektrischer Pkw und deren kommunikative Begleitung.  

Dazu gehören: 

  1. Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen 
  2. Nichtöffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur 
  3. Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur 
  4. Maßnahmen zur Umsetzung von Bevorrechtigungen elektrisch betriebener Fahrzeuge gemäß § 3 Absatz 4 EmoG 
  5. Verkehrsleitsysteme 
  6. Anschaffung von Fahrzeugen in Sharing-Systemen 
  7. Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung 
Förderhöhe

Die Höhe der Förderung ist abhängig von den jeweils beantragten Fördertatbeständen.

  1. Projektkonkretisierungen, Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen

    - 80 Prozent der Auftragskosten 
     
  2. Nichtöffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

    - Für Kommunen und Unternehmen: bis zu 40 Prozent, max. 2.500 Euro pro Ladepunkt. 
    - Für Privatpersonen: max. 500 Euro pro Ladepunkt, wenn Beschaffungs- bzw. Installationskosten min. 500 Euro pro Ladepunkt. 
     
  3. Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur 

    - Bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. 
    - Maximal 40.000 Euro pro Ladepunkt mit Ladeinfrastruktur. 
     
  4. Maßnahmen zur Umsetzung von Bevorrechtigungen elektrisch betriebener Fahrzeuge gemäß § 3 Absatz 4 EmoG

    - Bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. 
     
  5. Verkehrsleitsysteme 

    - Bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. 
     
  6. Anschaffung von E-Fahrzeugen in Sharing-Systemen 

    - 50 Prozent der Mehrkosten für die Anschaffung gegenüber Verbrennerfahrzeugen 
     
  7. Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung 

    - 50 Prozent der anfallenden bis zu einer Gesamthöhe von maximal 50 Prozent der beantragten Fördersumme.
FristenAnträge zur Maßnahme 1 “Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen” sind weiterhin beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg als elektronisches Dokument über die E-Mailadresse e-foerderung-bw@vm.bwl.de mit dem Betreff "Projektantrag: Elektromobilitätszone" einzureichen. Für die weiteren Maßnahmen ist die Antragsfrist am 15.09. abgelaufen.