Ansprechstellen | Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR), L-Bank |
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Antragsteller | Unternehmen der Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien unabhängig von der gewählten Rechtsform; Unternehmen, die das KMU-Kriterium des EU-Beihilferechts (siehe www.l-bank.de/kmu) nicht erfüllen, können nur zu beihilfefreien Konditionen gefördert werden. |
Förderungen | 1. Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Bioenergie wie z. B. eines Biomasseheizkraftwerkes oder einer Biogasanlage 2. Errichtung von Anlagen zur Speicherung oder Verteilung der erzeugten Energie 3. Tätige Beteiligung an Bioenergie-Unternehmen |
Förderhöhe | zinsvergünstigte Darlehen, bis zu 100 % der förderfähigen Investition und max. 10 Millionen Euro; bei allgemein sehr niedrigen Kreditzinsen zzgl. Förderzuschuss |
Fristen | keine Fristen (Geltungsdauer: 30.06.2031) |
Energie vom Land – Bioenergie
