Energie vom Land – Bioenergie

Unternehmen, die Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugen und eine Erneuerbare-Energien-Anlage errichten wollen, können dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

AnsprechstellenLandwirtschaftlichen Rentenbank (LR), L-Bank
Internet

Energie vom Land

Merkblatt vom 1. April 2024

AntragstellerUnternehmen der Erzeugung, Speicherung
und Verteilung erneuerbarer Energien unabhängig von
der gewählten Rechtsform; Unternehmen, die das KMU-Kriterium des EU-Beihilferechts (siehe www.l-bank.de/kmu) nicht
erfüllen, können nur zu beihilfefreien Konditionen
gefördert werden.
Förderungen1. Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Bioenergie wie z. B. eines Biomasseheizkraftwerkes oder einer Biogasanlage
2. Errichtung von Anlagen zur Speicherung oder Verteilung der erzeugten Energie
3. Tätige Beteiligung an Bioenergie-Unternehmen
Förderhöhezinsvergünstigte Darlehen, bis zu 100 % der förderfähigen
Investition und max. 10 Millionen Euro; bei allgemein sehr niedrigen Kreditzinsen zzgl. Förderzuschuss
Fristenkeine Fristen (Geltungsdauer: 30.06.2031)