Energie vom Land – Bioenergie

Unternehmen, die Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugen und eine Erneuerbare-Energien-Anlage errichten wollen, können dies mit einem Förderdarlehen finanzieren.

AnsprechstellenLandwirtschaftliche Rentenbank (LR), L-Bank
Internet

Energie vom Land

Merkblatt vom 27. März 2025

AntragstellerUnternehmen der Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien unabhängig von der gewählten Rechtsform; Unternehmen, die das KMU-Kriterium des EU-Beihilferechts (siehe www.l-bank.de/kmu) nicht erfüllen, können nur zu beihilfefreien Konditionen gefördert werden.
Förderungen1. Bau und Modernisierung einer Anlage zur Erzeugung von Bioenergie wie z. B. eines Biomasseheizkraftwerkes oder einer Biogasanlage
2. Bau und Modernisierung von Anlagen zur Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energie
3. Bau und Modernisierung von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung, sofern mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile am Energieunternehmen von Land- und Forstwirten gehalten werden
Förderhöhe

zinsvergünstigte Darlehen, bis zu 100 % der förderfähigen Investition; Kredithöhe von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro

Hinweis: Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem Programm LR-Förderkredite für Energieunternehmen (Produktnummer Kredit 255 mit -Top-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen.

Fristenkeine Fristen (Geltungsdauer: 30.06.2031)