| Ansprechstellen | Landwirtschaftliche Rentenbank (LR), L-Bank |
| Internet | |
| Antragsteller | Unternehmen der Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien unabhängig von der gewählten Rechtsform; Unternehmen, die das KMU-Kriterium des EU-Beihilferechts (siehe www.l-bank.de/kmu) nicht erfüllen, können nur zu beihilfefreien Konditionen gefördert werden. |
| Förderungen | 1. Bau und Modernisierung einer Anlage zur Erzeugung von Bioenergie wie z. B. eines Biomasseheizkraftwerkes oder einer Biogasanlage 2. Bau und Modernisierung von Anlagen zur Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energie 3. Bau und Modernisierung von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung, sofern mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile am Energieunternehmen von Land- und Forstwirten gehalten werden |
| Förderhöhe | zinsvergünstigte Darlehen, bis zu 100 % der förderfähigen Investition; Kredithöhe von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro Hinweis: Die L‑Bank refinanziert ihre Förderdarlehen aus dem Programm LR-Förderkredite für Energieunternehmen (Produktnummer Kredit 255 mit -Top-Konditionen) der Rentenbank. Als Fördermehrwert für Baden-Württemberg bieten wir eine längere Zeit, in der Sie keine Bereitstellungszinsen zahlen müssen. |
| Fristen | keine Fristen (Geltungsdauer: 30.06.2031) |
Energie vom Land – Bioenergie