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Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Fördergegenstand des Bundesprogramms sind Energieberatungen von Nichtwohngebäuden in Form von Energieaudits, Energieberatungen gemäß DIN V 18599 sowie von Contracting-Orientierungsberatungen.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

BAFA Energieberatung Nichtwohngebäude

Antragsteller

Kommunen, kommunale Zweckverbände, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, soziale, gesundheitliche und Kultureinrichtungen

Förderungen

Gefördert werden:

Modul 1: Energieaudit gemäß DIN EN 16247 und im Sinne von § 8a des Energiedienstleistungsgesätzes (EDL-G)

Modul 2: Energieberatungen gemäß DIN V 18599 für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau (als Sanierungsfahrplan oder Sanierung in einem Zug / BEG-Effizienzgebäude)

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung mit Ziel ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie vorzubereiten.

Förderhöhe

1. max. 80 % des Beratungshonorars, bis 1.200 € (6.000 €) bei Energiekosten bis (über) 10.000 € netto

2. max. 80 % des Beratungshonorars, bis 1.700 €, 5.000 € bzw. 8.000 € abhängig von einer Nettogrundfläche unter 200 m², von 200 bis 500 m² bzw. über 500 m²

3. max. 80 % des Beratungshonorars, bis 7.000 € (10.000 €) bei Energiekosten bis (über) 300.000 € netto pro Jahr

Fristen

keine Fristen (Geltungsdauer bis 31.12.2024)