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Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau fördert bereits seit 2016 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparung in der Primärproduktion der Landwirtschaft und des Gartenbaus.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Internet

CO₂-Einsparung Landwirtschaft und Gartenbau

Antragsteller

 

 

 

 

kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zum Wissenstransfer in Teil A alle natürlichen und juristischen Personen, für investive Maßnahmen in Teil B zudem gewerbliche Maschinenringe und Lohnunternehmen, die Dienstleistungen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte für landwirtschaftliche Unternehmen anbieten.

Förderungen

Teil A (Einzelunternehmen)

1. Beratung, Wissenstransfer und Informationsvorhaben
2. Investitionsmaßnahmen
2.1 Einzelmaßnahmen
2.2 Energieeffizienzinvestitionen
2.3 Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung

Teil B (Verbünde von landwirtschaftlichen Unternehmen, Lohnunternehmen oder Maschinenringen)

1. Beratung und die Erstellung eines CO2-Einsparkonzepts
2. Investitionsmaßnahmen
2.1 Einzelmaßnahmen
2.2 erneuerbare Energieerzeugung
2.3 Verbindungsleitung energieeffizienter Fernwärme und Fernkälte

Förderhöhe

Teil A:
1. max. 80 Prozent der förderfähigen Netto-Beratungskosten, max. 7.000 Euro, für Maßnahmen zum Wissenstransfer und für Informationsmaßnahmen bis 100 Prozent
2. max. 40 % und bis 500.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben, max. jedoch bis 900 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2.

Teil B:
1.: max. 80 Prozent der förderfähigen Netto-Beratungskosten, max. 7.500 Euro, bei Verbundvorhaben max. 10.000 Euro.
2.1: i.d.R. 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für bestimmte Maßnahmen bis 40 Prozent
2.2 und 2.3: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, max. 2 Mio. Euro je Antrag, für große Vorhaben bis 5 Mio. Euro, max. jedoch bis 900 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2.

Fristen

Haushaltssperre: Der Bundeshaushalt 2024 ist zwar seit Mitte Februar in Kraft, jedoch ist die Mittelverfügbarkeit im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds derzeit noch begrenzt, sodass der Antragsstopp noch nicht wieder aufgehoben werden kann.