Ansprechstellen | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) |
Internet | |
Antragsteller
| kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zum Wissenstransfer in Teil A alle natürlichen und juristischen Personen, für investive Maßnahmen in Teil B zudem gewerbliche Maschinenringe und Lohnunternehmen, die Dienstleistungen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte für landwirtschaftliche Unternehmen anbieten. |
Förderungen | Teil A (Einzelunternehmen) 1. Beratung, Wissenstransfer und Informationsvorhaben Teil B (Verbünde von landwirtschaftlichen Unternehmen, Lohnunternehmen oder Maschinenringen) 1. Beratung und die Erstellung eines CO2-Einsparkonzepts |
Förderhöhe | Teil A: Teil B: |
Fristen | Haushaltssperre: Der Bundeshaushalt 2024 ist zwar seit Mitte Februar in Kraft, jedoch ist die Mittelverfügbarkeit im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds derzeit noch begrenzt, sodass der Antragsstopp noch nicht wieder aufgehoben werden kann. |