| Ansprechstellen | Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) |
| Internet | |
Antragsberechtigte
| Antragsberechtigt sind, unabhängig von der gewählten Rechtsform, Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die landwirtschaftliche Primärproduktion betreiben. Der Unternehmensstandort (der auch die Förderung betrifft) muss in Deutschland liegen. Auch Nebenerwerbsbetriebe können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, einen Antrag stellen. |
| Förderungen | Förderfähig sind Investitionen, die die Energieeffizienz und/oder damit die CO2-Einsparung in energieverbrauchenden Produktionsprozessen in Landwirtschaft und Gartenbau wesentlich erhöhen. Das Programm besteht aus zwei Teilen: 1. Einzelmaßnahmen:
1.2 Energiespeicher und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen:
1.3 Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen:
1.4 Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen:
2. CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung: Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines maßnahmenspezifischen CO2-Einsparkonzeptes gemäß den Vorgaben der Anlage zum „Merkblatt Energieberatung“. Im Anschluss förderfähig sind Investitionen in
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| Förderhöhe | Teil 1: Teil 2:
Die maximale Zuwendung orientiert sich an der erreichten CO2-Einsparung und ist auf einen Betrag von 1.200 € (für kleine und kleinste Unternehmen) bzw. von 900 € (für mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparter Tonne CO2 begrenzt. Die Maximalförderung erhöht sich bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen auf 1.500 € bzw. 1.125 €/t CO2. |
| Fristen | keine Fristen; Anträge sind vor Maßnahmenbeginn über ein Online-Portal beim Projektträger einzureichen. (Geltungsdauer Förderrichtlinie: 31.12.2029) |
Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau