Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe |
Internet | |
Antragsteller | (mehrheitlich) private Unternehmen, Contractoren und Freiberufler |
Förderungen | Gefördert werden Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in Deutschland und im Ausland, darunter Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich. Für Anlagen zur Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich. |
Förderhöhe | Zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 25 Mio. € und max. 100 % der förderfähigen Investitionen |
Voraussetzungen | - Technische Mindestanforderungen (siehe Anlage zum Merkblatt) |
Fristen | keine Fristen |