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Energiefinanzierung

Wenn Sie als Unternehmen, Verein, Genossenschaft oder sonstige Organisation Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen möchten, erhalten Sie für Ihre Investitionen ein zunsgünstiges Förderdarlehen.

Ansprechstellen

L-Bank

Internet

Energiefinanzierung

Antragsteller

Unternehmen (privat, öffentlich oder landwirtschaftlich), Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisation

Förderungen

Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien. Förderfähige Kosten: Errichtung, Erweiterung oder Erwerb sowie Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung  oder zur reinen Wärmeerzeugung (Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas, Geothermie) zuzüglich von Netzen, Speichern sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Lastmanagement, Messeinrichtungen etc.).

Förderhöhe

zinsgünstiges Förderdarlehen im Hausbankenverfahren ab 25.000 € und bis zu 10 Mio. € und bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Ab 1.04.2023 verbesserte Konditionen für PV-Aufdach-Anlagen sowie Batteriespeicher für PV-Aufdach-Anlagen.

Eine Förderung nach dem EEG oder KWKG kann zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Fristen

keine Fristen

Verwandte Suchbegriffe

Solaranlage, PV, Holzhackschnitzel, Pellets, Erdwärme