Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs

Mit der Richtlinie werden investive Maßnahmen gefördert, die mittelbar oder unmittelbar dem Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel dienen.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) 
InternetFörderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs
AntragstellerUnternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie z.B. Kommunen.
Förderungen

Mit der Richtlinie werden investive Maßnahmen gefördert, die mittelbar oder unmittelbar dem Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel dienen:

1. Neu-, Um- und Ausbau sowie Erhaltung oder Umrüstung von Umschlagsanlagen und Schieneninfrastrukturen;

2. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beim Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel.

FörderhöheDer Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der Fördersumme ist auf 300.000 EUR gedeckelt, sofern es sich um eine staatliche Beihilfe handelt.
Fristen

Der Antrag ist bis zum 31. Oktober eines Jahres bei der NVBW einzureichen. 

Sofern die Haushaltsmittel zum Zeitpunkt der Programmaufstellung noch nicht ausgeschöpft sind, ist auch eine unterjährige Programmaufnahme und Bewilligung möglich.