Ansprechstelle | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Internet | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Antragsteller | Betreiber von Verkehrs- und Sonderlandeplätzen im Sinne des Paragraf 49 Luftverkehr-Zulassungs-Ordnung |
Förderungen | Gefördert werden Investitionskosten für die Installation von elektrischer Ladeinfrastruktur (Bau, Installation, Modernisierung oder Erweiterung der Ladeinfrastruktur) für Luftfahrzeuge. |
Förderhöhe | Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses als Anteilsfinanzierung von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Anteile sind gestaffelt: - 50 Prozent maximaler Fördersatz für Kleinst- und kleine Unternehmen, Die Zuwendung ist pro Antragsteller auf 50.000 Euro (maximale Fördersumme) begrenzt. |
Fristen | Die vollständigen Antragsunterlagen sind beim Verkehrsministerium bis spätestens 31.12.2025 einzureichen. |
Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektroflugzeuge an Landeplätzen
