Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektroflugzeuge an Landeplätzen

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert den Auf- und Ausbau von E-Ladesäulen an Verkehrs- und Sonderlandeplätzen im Land. Damit soll die Transformation zu nachhaltiger Mobilität auch in der Luftfahrt unterstützt werden.

AnsprechstelleMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg
InternetMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg
AntragstellerBetreiber von Verkehrs- und Sonderlandeplätzen im Sinne des Paragraf 49 Luftverkehr-Zulassungs-Ordnung
FörderungenGefördert werden Investitionskosten für die Installation von elektrischer Ladeinfrastruktur (Bau, Installation, Modernisierung oder Erweiterung der Ladeinfrastruktur) für Luftfahrzeuge.
Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses als Anteilsfinanzierung von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Anteile sind gestaffelt: 

- 50 Prozent maximaler Fördersatz für Kleinst- und kleine Unternehmen,
- 40 Prozent maximaler Fördersatz für mittlere Unternehmen,
- 20 Prozent maximaler Fördersatz für übrige Unternehmen). 

Die Zuwendung ist pro Antragsteller auf 50.000 Euro (maximale Fördersumme) begrenzt. 

FristenDie vollständigen Antragsunterlagen sind beim Verkehrsministerium bis spätestens 31.12.2025 einzureichen.