Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

80% bis 90% Förderung erhalten Kommunen, die Konzepte zur nachhaltigen Klimaanpassung (von Klimaschutzmanager*innen) erstellen lassen

AnsprechstellenBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
InternetWebseite des ZUG
Antragstellende

Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. 
(für Förderschwerpunkt A. – Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement)
Anträge von Landkreisen sowie von Zusammenschlüssen (Zusammenarbeit) mehrerer Kommunen werden ausdrücklich begrüßt. 

Für Großstädte, deren Bevölkerung die Zahl von 200.000 übersteigt, besteht die Möglichkeit, ein Konzept zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz auf Quartiersebene zu erstellen.

Förderungen

Gefördert wird unter Förderschwerpunkt A.1 die Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz durch Klimaanpassungsmanager*innen – Für mehr Nachhaltigkeit und Natürlichen Klimaschutz. Eine Förderung von Konzepten, die sich ausschließlich mit einzelnen Klimarisiken (z. B. Hitze, Starkregen, etc.) beschäftigen, ist nicht vorgesehen.

Geltend gemacht werden können

  • Personalkosten für Klimawandelanpassungsmanager*innen (bis zu 24 Monaten)
  • Sachkosten
  • Vergabe von Aufträgen

Exemplarisch können die naturbasierten Maßnahmen folgende Ansatzpunkte umfassen:
• Stärkung grün-blauer Infrastrukturen
• Ausbau städtischer Grünflächen
• Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen
• Nutzung von Grünanlagen als Kälteinseln
• Einrichtung von unverbaubaren Frischluftschneisen
• Verbesserung der Luftqualität und des Stadtklimas durch vielfältiges Grün
• Ausweitung von natürlichen Wasserrückhalteflächen
• Schaffung von natürlichen Überflutungsräumen
• Umstrukturierung von Wäldern
• Renaturierung von Fließgewässern und Moorböden
• Umstellung auf naturfreundlichen Küstenschutz
• Förderung einer schonenden, klimafreundlichen Bodenbearbeitung
• Aufwertung des Landschaftsbildes
• Förderung eines naturbezogenen, klimaangepassten Tourismus

FörderhöheFörderquote von 80%, für finanzschwache Kommunen: 90%
Fristen15. August 2025
Verwandte SuchbegriffeKlimaanpassung, Klimaschutzanpassung, Renaturierung, Grünzüge, Stadtklima, natürlicher Klimaschutz, Biodiversität, Klimawandelfolgenanpassung, Nachhaltigkeit, naturbasiert