Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) |
Internet | Webseite des ZUG |
Antragstellende | Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Für Großstädte, deren Bevölkerung die Zahl von 200.000 übersteigt, besteht die Möglichkeit, ein Konzept zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz auf Quartiersebene zu erstellen. |
Förderungen | Gefördert wird unter Förderschwerpunkt A.1 die Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz durch Klimaanpassungsmanager*innen – Für mehr Nachhaltigkeit und Natürlichen Klimaschutz. Eine Förderung von Konzepten, die sich ausschließlich mit einzelnen Klimarisiken (z. B. Hitze, Starkregen, etc.) beschäftigen, ist nicht vorgesehen. Geltend gemacht werden können
Exemplarisch können die naturbasierten Maßnahmen folgende Ansatzpunkte umfassen: |
Förderhöhe | Förderquote von 80%, für finanzschwache Kommunen: 90% |
Fristen | 15. August 2025 |
Verwandte Suchbegriffe | Klimaanpassung, Klimaschutzanpassung, Renaturierung, Grünzüge, Stadtklima, natürlicher Klimaschutz, Biodiversität, Klimawandelfolgenanpassung, Nachhaltigkeit, naturbasiert |
Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
