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Förderung von Schienenfahrzeugen mit alternativen Antrieben

Mit der Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom 03.02.2021 unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Marktaktivierung und den Markthochlauf von Schienenfahrzeugen mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personen- und Güterverkehr.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Projektträger Jülich (PtJ), Nationale Organisation Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH)

Internet

Schienenfahrzeuge mit alternativem Antrieb

Antragsteller

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Förderungen

1. Schienenfahrzeuge mit alternativen Antrieben (batterieelektrisch, brennstoffzellenbasiert oder hybrid) für den Personenverkehr bzw. Güterverkehr
2. die zu deren Betrieb notwendige Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie Elektolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung; die Förderung der Infrastruktur erfolgt nur, wenn sie weder durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG; dort § 2 Absatz 2 Nummer 2) noch durch andere Bundesprogramme gefördert werden kann.
3. Studien zu Einsatzmöglichkeiten der Schienenfahrzeuge mit alternativen Antrieben

Förderhöhe

Zuschüsse;
für 1. bis zu 40 % der umweltbezogenen Mehrinvestitionen, max. 15 Mio. €
für 2. bis zu 50 % (Elektrolyseure bis 45 %), max. 10 Mio. € und
für 3. bis zu 50 %, max. 150.000 €
Mit Ausnahme der Lade- und Betankungsinfrastruktur kann für KMU jeweils eine Erhöhung der Förderquote um 20 % (kleine Unternehmen) bzw. 10 % (mittlere Unternehmen) gewährt werden.

Fristen

1. Juli 2022 bis 31. August 2022; Geltungsdauer: 30.06.2024

Verwandte Suchbegriffe

Elektromobilität, E-Mobilität, Zugverkehr, Bahnverkehr