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Förderung von Schienenfahrzeugen mit alternativen Antrieben

Mit der Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom 03.02.2021 unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Marktaktivierung und den Markthochlauf von Schienenfahrzeugen mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personen- und Güterverkehr.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Projektträger Jülich (PtJ), Nationale Organisation Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH)

Internet

Schienenfahrzeuge mit alternativem Antrieb

Antragsteller

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Förderungen

1. Schienenfahrzeuge mit alternativen Antrieben (batterieelektrisch, brennstoffzellenbasiert oder hybrid) für den Personenverkehr bzw. Güterverkehr
2. die zu deren Betrieb notwendige Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie Elektolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung; die Förderung der Infrastruktur erfolgt nur, wenn sie weder durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG; dort § 2 Absatz 2 Nummer 2) noch durch andere Bundesprogramme gefördert werden kann.
3. Studien zu Einsatzmöglichkeiten der Schienenfahrzeuge mit alternativen Antrieben

Förderhöhe

Zuschüsse;
für 1. bis zu 40 Prozent der umweltbezogenen Mehrinvestitionen, max. 15 Mio. Euro
für 2. bis zu 50 Prozent (Elektrolyseure bis 45 Prozent), max. 10 Mio. Euro und für 3. bis zu 50 Prozent, max. 150.000 Euro
Mit Ausnahme der Lade- und Betankungsinfrastruktur kann für KMU jeweils eine Erhöhung der Förderquote um 20 Prozent (kleine Unternehmen) bzw. 10 Prozent (mittlere Unternehmen) gewährt werden.

Fristen

Förderanträge konnten bis zum 28.08.2023 eingereicht werden. Geltungsdauer: 30.06.2024

Verwandte Suchbegriffe

Elektromobilität, E-Mobilität, Zugverkehr, Bahnverkehr