Ansprechstellen | Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Europäische Kommission, Clusterinitiative Forst und Holz |
Internet | |
Antragsberechtigte | natürliche Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. |
Förderungen | Gefördert werden Projekte zur direkten und indirekten Verbesserung der innovativen Holzverwendung im Hinblick auf eine biobasierte Wirtschaft durch Beratung, Innovations- und Technologietransfer, Wissensvermittlung sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte (vgl. Nummer 4 Buchstabe a HIPVwV). Aus der VwV Holzinnovationsprogramm (HIPVwV): 4. Zuwendungsfähig sind auf Basis einer kreislauforientierten holzbasierten Bioökonomie unter Verwendung des nachwachsenden Rohstoffes durchgeführte
Voraussetzungen (aus dem Förderaufruf):
|
Förderhöhe | Aus dem Förderaufruf: Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Die Förderhöchstintensitäten (Nr. 5.4 Buchstabe a HIPVwV) bei beihilfefreie Maßnahmen der Nummer 4 Buchstabe a
Höchstgrenzen wenn Beihilfe vorliegt (Nr 5.6 sowie der Anlage zur HIPVwV) |
Fristen | Zweistufiges Verfahren. Einreichung jeweils bis zum 15. März oder 15. September eines Jahres 1.) Vorhabensskizze zur Vorauswahl der Projekte (siehe Förderaufruf) 2.) formaler Förderantrag mit zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der L-Bank Bewertungskriterien: |
Verwandte Suchbegriffe | Gebäude, Sanierung, Niedrigenergie, Nullenergie, Suffizienz, Bioökonomie |
Holz Innovativ Programm – Innovationstransfer
