Link zur Startseite

IKK - Nachhaltige Mobilität (267)

Das KfW-Programm gewährt kommunalen Antragstellern zinsgünstige Kredite für Investitionen in eine nachhaltige Mobilität. Zu dem breit angelegten Förderangebot gehören Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, klimafreundliche Fahrzeuge des Personen- und Güterverkehrs und treibhausgasreduzierende Digitalisierungsprojekte.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), KfW-Bankengruppe

Internet

IKK - Nachhaltige Mobilität

Antragsteller

kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich selbständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände

Förderungen

1. Infrastruktur für aktive Mobilität: zum Beispiel Fußverkehr, Radverkehr
2. Infrastruktur für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), den Regionalverkehr und sonstigen Schienenverkehr
3. Infrastruktur für den kommunalen Fuhrpark
4. klimafreundliche Fahrzeuge: Fahrzeuge für aktive Mobilität; Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge; schwere Nutzfahrzeuge, Nutzfahrzeuge Schiene; Nutzfahrzeuge Wasser
5. Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

Förderhöhe

Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, max. 150 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller. Kommunen profitieren von günstigen Refinanzierungsbedingungen und Zinskonditionen.

Fristen

keine Fristen