IKK - Nachhaltige Mobilität (267)

Das KfW-Programm gewährt kommunalen Antragstellern zinsgünstige Kredite für Investitionen in eine nachhaltige Mobilität. Zu dem breit angelegten Förderangebot gehören Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, klimafreundliche Fahrzeuge des Personen- und Güterverkehrs und treibhausgasreduzierende Digitalisierungsprojekte.

AnsprechstellenBundesministerium für Verkehr (BMV), KfW-Bankengruppe
InternetIKK - Nachhaltige Mobilität
Antragstellerkommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich selbständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände
Förderungen1. Infrastruktur für aktive Mobilität: zum Beispiel Fußverkehr, Radverkehr
2. Infrastruktur für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), den Regionalverkehr und sonstigen Schienenverkehr
3. Infrastruktur für den kommunalen Fuhrpark
4. klimafreundliche Fahrzeuge: Fahrzeuge für aktive Mobilität; Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge; schwere Nutzfahrzeuge, Nutzfahrzeuge Schiene; Nutzfahrzeuge Wasser
5. Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
FörderhöheKredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, max. 150 Mio. Euro pro Jahr und Antragsteller. Kommunen profitieren von günstigen Refinanzierungsbedingungen und Zinskonditionen. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei bis zu 20 Jahren Zinsbindung.
Fristenkeine Fristen