Nicht investive Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans

Das BMV bezuschusst nicht investive Vorhaben, die die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans und die Koordinierung von Radverkehrsmaßnahmen unterstützen.

AnsprechstellenBundesministerium für Verkehr (BMV), Bundesamt für Logistik und Güterverkehr (BALM)
InternetNicht investive Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans
Antragstelleralle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, auch in Zusammenarbeit mit Privatpersonen
Förderungen

Förderschwerpunkt für das Förderjahr 2024: Insbesondere übertragbare Projekte mit großer, möglichst überregionaler Reichweite zu folgenden Themenfeldern werden gesucht: 

- Themenschwerpunkt 1: Neue Gruppen für den Radverkehr gewinnen 

- Themenschwerpunkt 2: Radverkehrslösungen für den ländlichen Raum 

Förderhöhe

Grundsätzlich beträgt die Förderquote bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 

Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) von Unternehmen erfolgt eine Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent. Für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) kann sich die Förderquote auf bis zu 70 Prozent erhöhen. In Ausnahmefällen kann auch eine Zuwendung als Vollfinanzierung bewilligt werden.

FristenProjektvorschläge konnten bis zum 30.04.2024 über das elektronische Antragssystem easy-Online eingereicht werden. Die Einreichung von Vorhabenskizzen ist unter Voraussetzung eines besonderen Bundesinteresses grundsätzlich auch außerhalb der regelmäßigen Förderaufrufe möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte vorab formlos über die E-Mail-Adresse nrvp@balm.bund.dean das Projektteam im BALM.