Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH |
Internet | Investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte |
Antragsteller | Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung; Verbünde von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Religionsgemeinschaften und Hochschulen sind ebenfalls antragsberechtigt. |
Förderungen | Gefördert werden investive Modellprojekte von Kommunen und im kommunalen Umfeld, die eine direkte, weitreichende Treibhausgasminderung und einen beispielhaften Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten, besonders aus den Bereichen 1. Abfallentsorgung, 2. Abwasserbeseitigung, 3. Energie- und Ressourceneffizienz, 4. Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgasreduktion im Wirtschaftsverkehr sowie 5. Smart-City. |
Förderhöhe | Nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von max. 70 % (90 % für finanzschwache Kommunen) und von 200.000 € bis 10,0 Mio. € |
Fristen | Projektskizzen können jeweils vom 1.03 bis 30.04 sowie vom 1.09 bis 31.10 eines Jahres eingereicht werden, letztmals vom 1.09.2024 bis 31.10.2024 |
Verwandte Suchbegriffe | Digitalisierung, ÖPNV, Energieeffizienz |
Investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
