Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) |
Internet | |
Antragsteller | Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen). Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände. Förderschwepunkt 3 richtet sich ausschließlich an gemeinnützige freie Trägerschaften sozialer Einrichtungen (z. B. Wohlfahrtsverbände). |
Förderungen | Die Förderung umfasst die folgenden drei Förderschwerpunkte: |
Förderhöhe | Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie Kommunen Zuschuss von 80 %; bei finanzschwachen Kommunen sowie bei gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüssen, insbesondere Wohlfahrtsverbänden, beträgt die Förderquote 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Förderschwerpunkt 3: max. 175.000 Euro |
Fristen | Anträge konnten zwischen dem 15.05.2023 und 15.08.2023 eingereicht werden. |
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