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Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG)

Internet

Klimaanpassung

Antragsteller

Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen). Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände. Förderschwepunkt 3 richtet sich ausschließlich an gemeinnützige freie Trägerschaften sozialer Einrichtungen (z. B. Wohlfahrtsverbände).

Förderungen

Die Förderung umfasst die folgenden drei Förderschwerpunkte:
1. Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
2. Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf Grundlage von Konzepten
3. Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (maximal eine Vollzeitstelle über 2 Jahre)

Förderhöhe

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie Kommunen Zuschuss von 80 %; bei finanzschwachen Kommunen sowie bei gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüssen, insbesondere Wohlfahrtsverbänden, beträgt die Förderquote 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Förderschwerpunkt 3: max. 175.000 Euro

Fristen

Anträge konnten zwischen dem 15.05.2023 und 15.08.2023 eingereicht werden. Die Förderung soll weiterentwickelt und verstetigt werden.

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