Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen.

AnsprechstellenBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG)
InternetKlimaanpassung
AntragstellerKörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen). Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände. Förderschwepunkt 3 richtet sich ausschließlich an gemeinnützige freie Trägerschaften sozialer Einrichtungen (z. B. Wohlfahrtsverbände). 
FörderungenDie Förderung umfasst die folgenden drei Förderschwerpunkte:
1. Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
2. Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf Grundlage von Klimaanpassungskonzepten
3. Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung; maximal eine Vollzeitstelle über 2 Jahre)
FörderhöheBei juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie Kommunen Zuschuss von 80 %; bei finanzschwachen Kommunen sowie bei gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüssen, insbesondere Wohlfahrtsverbänden, beträgt die Förderquote 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Förderschwerpunkt 3: max. 175.000 Euro
FristenAntragsfenster vom 01.10.2024 bis 31.12.2024 (nur für Förderbereiche 1 und 2) geschlossen. 
Verwandte SuchbegriffePersonalstellen