Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Gefördert wird der Neubau oder der Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.

AnsprechstellenBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe
InternetKfW 299
AntragstellerAlle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt.
FörderungenNeubau oder Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 40; nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt; bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG PREMIUM)" werden erfüllt
Förderhöhezinsgünstige Darlehen bis 100 % und bis 1.500 € pro m² NGF, max. 7,5 Mio. Euro (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 2.000 € pro m² NGF, max. 10 Mio. Euro (mit Nachhaltigkeitszertifikat)
Fristenkeine Fristen