Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Gefördert wird der Neubau oder der Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.

AnsprechstellenBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe
Internet

Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (KfW 299)

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude (KfW 596)

AntragstellerAlle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen, Vereine und Sportvereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt.
FörderungenNeubau oder Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 40; nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt; bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG PREMIUM)" werden erfüllt
Förderhöhezinsgünstige Darlehen bis 100 % und bis 1.500 € pro m² NGF, max. 7,5 Mio. Euro (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 2.000 € pro m² NGF, max. 10 Mio. Euro (mit Nachhaltigkeitszertifikat)
Fristenkeine Fristen