Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Gefördert wird der Neubau oder der Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.

AnsprechstellenBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe
Internet

Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (KfW 299)

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Nichtwohngebäude (KfW 596)

AntragstellerAlle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen, Vereine und Sportvereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt.
Förderungen

Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 55; nicht mit Öl oder Gas beheizt; für Effizienzhaus 40 außerdem ohne Biomasse beheizt und bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PREMIUM)” müssen erfüllt werden.

Hinweis: Die Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Nichtwohngebäude“ entfällt zum 31.12.2026.

Förderhöhezinsgünstige Darlehen bis 100 %, für Effizienzhaus 55 bis 1.000 € pro m² NGF und max. 5 Mio. Euro; für Effizienzhaus 55 bis 1.500 € pro m² NGF und max. 7,5 Mio. Euro (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 2.000 € pro m² NGF und max. 10 Mio. Euro (mit Nachhaltigkeitszertifikat)
Fristenkeine Fristen