Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Gefördert wird der Neubau oder der Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.

AnsprechstellenBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe
InternetKfW 299
AntragstellerAlle, die in klima­freundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt.
FörderungenNeubau oder Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 40; nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt; bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG PREMIUM)" werden erfüllt
Förderhöhezinsgünstige Darlehen bis 100 % und bis 2.000 € pro m² (ab 1.08.2024: 7,5 Mio. Euro), max. 10 Mio. Euro (ab 1.08.2024: 7,5 Mio. Euro) (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 3.000 € pro m² (ab. 01.08.2024: 2.000 Euro/m² NGF), max. 15 Mio. Euro (ab 1.08.2024: 10 Mio. Euro) (mit Nachhaltgkeitszertifikat)
Fristenkeine Fristen