Ansprechstellen | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), KfW Bankengruppe |
Internet | KfW 299 |
Antragsteller | Alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine. Kommunen werden über die Programmnummern 498 und 499 unterstützt. |
Förderungen | Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude. Voraussetzungen: mind. Effizienzhaus 40; nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt; bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG PREMIUM)" werden erfüllt |
Förderhöhe | zinsgünstige Darlehen bis 100 % und bis 2.000 € pro m² (ab 1.08.2024: 7,5 Mio. Euro), max. 10 Mio. Euro (ab 1.08.2024: 7,5 Mio. Euro) (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 3.000 € pro m² (ab. 01.08.2024: 2.000 Euro/m² NGF), max. 15 Mio. Euro (ab 1.08.2024: 10 Mio. Euro) (mit Nachhaltgkeitszertifikat) |
Fristen | keine Fristen |