Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG), Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz |
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Antragsberechtigte | Natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen (wie zum Beispiel Privateigentümer*innen, Kommunen, Verbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen). Es werden ausschließlich Einzelprojekte gefördert. Verbundprojekte von mehreren Antragsberechtigten werden nicht gefördert. |
Förderungen | 1.000 Moore richtet sich an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt. Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):
Beispiele für FSP 2.2:
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Förderhöhe | Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Die Förderquoten betragen zwischen 90 und 99 %, 95 % für Kommunen. Es bestehen folgende Obergrenzen und Bewilligungszeiträume:
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Fristen | Projektanträge können ganzjährig bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Laufzeit der Förderrichtlinie bis 31.12.2027 |
Klimamoorschutz – Naturschutzbedeutsame Moore (1.000 Moore)
