Klimaschutz durch Radverkehr

Über den Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr" unterstützt das Bundesumweltministerium modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen.

AnsprechstellenBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
InternetKlimaschutz durch Radverkehr
Antragstelleralle juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts; für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt 
FörderungenGefördert werden modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in definierten Gebieten und in verschiedenen Themenbereichen, darunter Alltagsmobilität, Wirtschaftsverkehr und Freizeitverkehr. Die Projekte sollen sich durch eine hohe Treibhausgasminderung, eine bundesweite Übertragbarkeit sowie ein hohes regionales Ausweitungspotenzial auszeichnen.
FörderhöheNicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von max. 70 % (90 % für finanzschwache Kommunen) und von 200.000 € bis 10,0 Mio. €
FristenProjektskizzen können jeweils vom 01.03 bis 30.04 sowie vom 01.09 bis 31.10 eines Jahres eingereicht werden, letztmals vom 01.09.2024 bis 31.10.2024