Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH |
Internet | Klimaschutz durch Radverkehr |
Antragsteller | alle juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts; für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt |
Förderungen | Gefördert werden modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in definierten Gebieten und in verschiedenen Themenbereichen, darunter Alltagsmobilität, Wirtschaftsverkehr und Freizeitverkehr. Die Projekte sollen sich durch eine hohe Treibhausgasminderung, eine bundesweite Übertragbarkeit sowie ein hohes regionales Ausweitungspotenzial auszeichnen. |
Förderhöhe | Nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von max. 70 % (90 % für finanzschwache Kommunen) und von 200.000 € bis 10,0 Mio. € |
Fristen | Projektskizzen können jeweils vom 01.03 bis 30.04 sowie vom 01.09 bis 31.10 eines Jahres eingereicht werden, letztmals vom 01.09.2024 bis 31.10.2024 |
Klimaschutz durch Radverkehr
