Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank |
Internet | CO2-Minderungsprogramm |
Antragsteller
| Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Stiftungen und Unternehmen (nicht antragsberechtigt für 3.); KMU; Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; gemeinnützige Stiftungen, natürliche Personen Fördervoraussetzungen für Kommunen: 1) unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt |
Förderungen | Erklärvideo: Klimaschutz-Plus - Teil 1 1. Erneuerung von Heizungsanlagen Bei Maßnahmen nach Ziffer 2 ist den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung zu tragen. |
Förderhöhe | 50 €/t CO2, max. Grundfördersatz: 30 %, max. Fördersatz: 50,8 % (diverse Förderboni für Klimaschutzaktivitäten zzgl. für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen gemäß NBBW bzw. KfW-Standards), absolut: max. 200.000 € |
Fristen | Gemäß Nummer 8 der Verwaltungsvorschrift Klimaschutz-Plus 2021, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23. Oktober 2023, Aktenzeichen: UM22-4500.60/1 kann das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bei entsprechender Mittelverfügbarkeit den Antragszeitraum verlängern. Dieser endete zuletzt am 30. Juni 2024. Ab dem 1. September 2024 können wieder Anträge im Programm Klimaschutz-Plus gestellt werden. Der Antragszeitraum endet zum 30. April 2025. Bei vorzeitiger Mittelausschöpfung kann es entsprechend zu vorzeitigen Teil-Programmschließungen kommen. Das Umweltministerium kann bei entsprechender Mittelverfügbarkeit den Antragszeitraum verlängern. Das Umweltministerium gibt diese Anpassungen auf dieser Seite bekannt.. Maßnahmenbeginn: Es ist zulässig, bereits ab Antragstellung und auf eigenes Risiko hin mit einer Fördermaßnahme zu beginnen. Hinweis: Das Umweltministerium arbeitet derzeit an einer Neufassung der Förderrichtlinie, die im 2. Quartal 2025 veröffentlicht werden soll. |
Dokumente | Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 10.05.2021 Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 27.11.2022 Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 03.07.2023 Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 23.10.2023 Nichtamtliche Lesefassung, in der die Änderungsverwaltungsvorschriften eingearbeitet sind |
Verwandte Suchbegriffe | Elektroheizung, Pellets, Holzheizung, Solarwärme |