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Klimaschutz-Plus: CO₂-Minderungsprogramm (Teil 1)

Ziel der Förderung ist es, CO₂-Emissionen, die aus dem Energieverbrauch resultieren, durch investive Maßnahmen nachhaltig zu mindern. Maßgeblich für die Förderhöhe ist dabei die tatsächliche CO₂-Einsparung (50 € pro Tonne). Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank

Internet

CO2-Minderungsprogramm

Antragsteller

 

 

Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Stiftungen und Unternehmen (nicht antragsberechtigt für 3.); KMU; Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; gemeinnützige Stiftungen, natürliche Personen

Fördervoraussetzungen für Kommunen:

1) unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt
2)
Weitere Fördervoraussetzung für Gemeinden und Gemeindeverbände ist die Erfassung des Energieverbrauches gemäß § 18 KlimaG BW.

Förderungen

Erklärvideo: Klimaschutz-Plus - Teil 1

1. Erneuerung von Heizungsanlagen
2. baulicher Wärmeschutz
3. Sanierung von Lüftungsanlagen sowie,
nur in Kombination mit 1. o. 2.
4. Einsatz von Holzpelletheizungen
5. Einsatz von Holzhackschnitzelheizungen
6. Einsatz von Wärmepumpen
7. Einsatz von Solarthermie-Anlagen
8. Abwärmeauskopplung

Bei Maßnahmen nach Ziffer 2 ist den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung zu tragen.

Förderhöhe

50 €/t CO2, max. Grundfördersatz: 30 %, max. Fördersatz: 50,8 % (diverse Förderboni für Klimaschutzaktivitäten zzgl. für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen gemäß NBBW bzw. KfW-Standards), absolut: max. 200.000 €

Fristen

Mit einer Änderungs-Verwaltungsvorschrift, die am 07.07.2023 veröffentlicht wurde, wurde der Antragszeitraum des Förderprogramms vom 8. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 verlängert. (Geltungsdauer: 31.12.2025)

Maßnahmenbeginn: Es ist zulässig, auf eigenes Risiko hin bereits ab Antragstellung mit einer Fördermaßnahme zu beginnen.

Dokumente

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 10.05.2021

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 27.11.2022

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 03.07.2023

Auswertungen der Programmrunden

2019 | 2018 | 20172016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2002/2003

Verwandte Suchbegriffe

Elektroheizung, Pellets, Holzheizung, Solarwärme