Klimaschutz-Plus für Kommunen: Teil 1 – Gebäudesanierung

Mit dem Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen, Teil 1 – Gebäudesanierung, unterstützt das Land die Kommunen bei den notwendigen Investitionen für die Sanierung kommunaler Gebäude.

 

AnsprechstellenMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank
Internethttps://um.baden-wuerttemberg.de/klimaschutz-plus

Antragsberechtigte

 

 

BW-Bonus zum BEG:
Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise) aus BW (Eigentümer*innen kommunaler Verwaltungsgebäude in BW)

Bonus für energieeffiziente Schulsanierung: 
Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Schulverbände als Träger öffentlicher Schulen
Förderungen

Zuschüsse/Boni für 

  • die Sanierung an der Gebäudehülle kommunaler Verwaltungsgebäude (Bonus zum BEG)
  • die Schulsanierung
Förderhöhe

BW-Bonus zum BEG:

zusätzlicher Landeszuschuss (Bonus) i.H.v. 25% zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
(Aktuelle Bundesförderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 % Prozent + Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan)

Voraussetzung: 
rechtskräftiger Zuwendungsbescheid durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bonus für energieeffiziente Schulsanierung: 

gemäß 5. Abschnitt VwV SchulBau und Nummer 2.2 VwV Klimaschutz-Plus Teil 1

+ 5% für KfW-Effizienzgebäude 70 (max. 500.000 €)

+ 15% für KfW-Effizienzgebäudes 55 (max. 1.500.000 €)

Voraussetzung: 
rechtskräftiger Bewilligungsbescheid der örtlich zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde/ Zuwendung nach Abschnitt 5 der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau)

Fristen31. Dezember 2026
Dokumente

Verwaltungsvorschrift

Bewilligungsstelle L-Bank

Antrag 

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