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Daten Förderdatenbank

Klimaschutz-Plus: Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung (Teil 3)

Mit Boni honoriert wird die energetische Sanierung von Schulen nach den KfW-Effizienzhausstandards 55 und 70. Das Programm ist als ergänzende Förderung zu den einschlägigen Förderprogrammen des Kultus- und des Finanzministeriums konzipiert.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank

Internet

Klimaschutz-Plus - Teil 3

Antragsteller

Schulträger

Förderungen

Energetische Sanierung von Schulen nach den KfW-Effizienzhausstandards 55 und 70

Förderhöhe

Ergänzende Förderung zu den einschlägigen Förderprogrammen des Kultus- und des Finanzministeriums:
50 € (bzw. 150 €) pro m² und max. 500.000 € (bzw. 1.200.000 €) bei Erreichen von KfW 70 (bzw. KfW 55)

Fristen

30.06.2023 (Geltungsdauer: 31.12.2025)

Maßnahmenbeginn: Durch eine Änderung des Förderprogramms ist es möglich, dass bereits ab Antragstellung mit einer Fördermaßnahme begonnen werden kann. Die Maßnahme darf jedoch erst mit Bestandskraft des Bewilligungsbescheides nach VwV KommSan Schule, nach der VwV KInFG Kapitel 2 oder nach Abschnitt 5 der VwV SchulBau begonnen werden.

Das Programm soll ab 1.07.2023 mit einzelnen Änderungen nahtlos fortgeführt werden.

Dokumente

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsforschrift, Änderungen vom 10.05.2021

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 27.11.2022

Auswertungen der Programmrunden

2019 | 2018 | 20172016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2002/2003

Verwandte Suchbegriffe

Schulbauförderung