Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank |
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Antragsteller | Kommunen, Landkreise, Regionalverbände, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände, kommunale Unternehmen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg. Für Kommunen gilt der Beitritt zum Klimaschutzpakt des Landes mit den kommunalen Landesverbänden vor Antragstellung als Teilnahmevoraussetzung in Modul B und C. |
Förderungen | Anpassung an den Klimawandel: |
Förderhöhe | Modul A: Beratung bis 80 %; Schulungsmaßnahmen mit Festbeträgen von 500 € (halbtägig) bzw. 800 € (ganztägig) für max. 5 Veranstaltungen pro Jahr Eine Kumulierung mit Mitteln von EU, Bund oder Land (Ausnahme Ausgleichsstock) ist unzuslässig. |
Fristen | keine Fristen; nach Anpassung der Förderrichtlinien können Anträge ab dem 10. Okober 2022 bei der L-Bank gestellt werden; Geltungsdauer 31.12.2024. |