KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) förder kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die innovative Ideen schnell von der Forschung in die Anwendung bringen. Einschlägig ist das Technologiefeld "Klima und Energie", aber auch andere Technologiefelder berücksichtigen Klimaschutzaspekte

AnsprechstellenBundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Internet

KMU-innovativ

Förderrichtlinie vom 22.01.2024

AntragstellerKMU, im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, und andere Institutionen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.
Förderungen

Gefördert werden FuE-Vorhaben in verschiedenen Technologiefeldern

Im Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ stehen im Fokus:

  • Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz,
  • treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren,
  • klimarelevante Querschnittstechnologien,
  • Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz,
  • Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel,
  • klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum.
  • Projekte, die einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 und zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel leisten, werden besonders begrüßt.

Auch weitere Technologiefelder können für den Bereich Klimaschutz relevant sein.Die Skizzentools finden sich auf der Internetseite des jeweiligen Technologiefeldes 

FörderhöheDie Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in der Regel für zwei Jahre als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Hochschulen und Universitätskliniken zzgl. einer Projektpauschale in Höhe von 20 %. Bei Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich wird die Förderquote gemäß den beihilferechtlichen Vorgaben (AGVO) bemessen.
FristenStichtage für Projektskizzen jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Jahres. Maximale Geltungsdauer: 31.12.2031