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LEADER 2023 bis 2027

Regionen in Baden-Württemberg können sich mit einem regionalen Entwicklungskonzept als LEADER-Aktionsgruppe bewerben. Klimaschutz und Klimaanpassung stellen in der Förderperiode 2023 bis 2027 einen wichtigen inhaltlichen Schwerpunkt dar.

Ansprechstellen

Europäische Kommission, Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), BW-LEADER Geschäftsstelle c/o SPRINT – wissenschaftliche Politikberatung PartG

Internet

LEADER 2023 bis 2027

Antragsteller

Kommunen außerhalb von Verdichtungsräumen bis 60.000 EW gemeinsam mit lokalen und regionalen Vereinen, Verbänden und Institutionen. Eine LEADER-Region hat zwischen 40.000 und 150.000 Einwohner.

Förderungen

Im Mittelpunkt der LEADER-Förderung stehen regionale Entwicklungskonzepte, die die interkommunale Zusammenarbeit und den Tourismus stärken. Darüber hinaus sollen Antworten auf aktuelle Herausforderungen, wie etwa den demografischen Wandel, Nahversorgung und Ressourcenschutz, entwickelt und erprobt werden. Klimaschutz und Klimaanpassung stellen einen wichtigen inhaltlichen Schwerpunkt der Förderperiode 2023 bis 2027 dar. LEADER soll damit mehr als bisher einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Green Deal leisten.

Förderhöhe

2,3 bis 2,8 Mio. Euro je Vorhaben bei einem Gesamtbudget von 46 Mio. Euro an EU-Mitteln und 20 bis 25 Mio. an Landesmitteln.

Fristen

Die Auswahl der Aktionsgebiete für den Zeitraum 2023 bis 2027 ist abgeschlossen; die Auszeichnung fand am 07.11.2022 im Neuen Schloss in Stuttgart statt; Start der Förderperiode ab 1.01.2023. Projektideen können in der jeweiligen Geschäftsstelle der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) eingebracht werden.