Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Internet | |
Antragsteller | Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen, Contractoren |
Förderungen | Nach der zum 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln werden gefördert:
Nicht gefördert werden Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen. |
Förderhöhe | abhängig von Maßnahme (komplexes Berechnungsverfahren), max. 50 % und bis zu 200.000 € |
Fristen | keine Fristen (Geltungsdauer bis 31.12.2026) |
Verwandte Suchbegriffe | Kälteanlagen, Kältemaschinen |