| Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
| Internet | |
| Antragsteller | Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen, Contractoren |
| Förderungen | Nach der zum 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln werden gefördert:
Nicht gefördert werden Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen. |
| Förderhöhe | abhängig von Maßnahme (komplexes Berechnungsverfahren), max. 50 % und bis zu 200.000 € |
| Fristen | Die Gültigkeit der Förderrichtlinie endet am 31.12.2026. Die Förderrichtlinie wird nicht verlängert. Anträge auf Förderung können bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Nach Zugang des Zuwendungsbescheids können die bewilligten Maßnahmen innerhalb einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werden. |
| Verwandte Suchbegriffe | Kälteanlagen, Kältemaschinen |
Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)