Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)

Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.

AnsprechstellenBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Internet

Kälte-Klima-Richtlinie

Förderrichtlinie vom 12.02.2024

AntragstellerKommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen, Contractoren
Förderungen

Nach der zum 1. März 2024 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln werden gefördert:

  • Die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher (siehe Nummer 2.1 bis 2.4 sowie 4.4.1 bis 4.4.3 der Kälte-Klima-Richtlinie.
  • Die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen (siehe Kapitel 2.5 und 4.4.4 der Richtlinie).
  • NEU - Die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist (siehe Nummer 2.6, 4.4.1.2 und 4.4.5 der Kälte-Klima-Richtlinie.

Nicht gefördert werden Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen.

Förderhöheabhängig von Maßnahme (komplexes Berechnungsverfahren), max. 50 % und bis zu 200.000 €
FristenDie Gültigkeit der Förderrichtlinie endet am 31.12.2026. Die Förderrichtlinie wird nicht verlängert. Anträge auf Förderung können bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Nach Zugang des Zuwendungsbescheids können die bewilligten Maßnahmen innerhalb einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werden.
Verwandte SuchbegriffeKälteanlagen, Kältemaschinen