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Daten Förderdatenbank

Mietwohnungsfinanzierung BW - Förderlinie kommunal

Gefördert wird der Neubau oder der Erwerb neuen sozial gebundenen Mietwohnraums, einschließlich von Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie von notwendigen Begleitmaßnahmen.

Ansprechstellen

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), L-Bank

Internet

Mietwohnungsfinanzierung BW

Antragsteller

kommunale Gebietskörperschaften, die neue Mietwohnungen bauen oder kaufen möchten

Förderungen

Gefördert werden Bau (auch Ersatzneubau) und Erwerb neuen Mietwohnraums sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg.

Förderhöhe

Zinsverbilligte Darlehen zzgl. von Tilgungszuschüssen (alternativ direkte Zuschüsse), ab Erreichung eines Energiesparhauses wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 50 € je m² Wohnfläche, maximal 3.500 € je Wohneinheit gewährt; Barrierefreiheit, Gestaltung des Wohnumfelds und innovative Maßnahmen können außerdem honoriert werden.  

Fristen

keine Fristen; es besteht eine hohe Nachfrage. Die für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellten Subventionsmittel sind bereits vollständig mit Anträgen belegt. Anträge können unverändert gestellt werden. Weitere Informationen auf der Programmseite der L-Bank.

Verwandte Suchbegriffe

sozialer Wohnungsbau