Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), L-Bank |
Internet | |
Antragsteller | kommunale Gebietskörperschaften, die neue Mietwohnungen bauen oder kaufen möchten |
Förderungen | Gefördert werden Bau (auch Ersatzneubau) und Erwerb neuen Mietwohnraums sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg. |
Förderhöhe | Zinsverbilligte Darlehen zzgl. von Tilgungszuschüssen (alternativ direkte Zuschüsse), ab Erreichung eines Energiesparhauses wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 50 € je m² Wohnfläche, maximal 3.500 € je Wohneinheit gewährt; Barrierefreiheit, Gestaltung des Wohnumfelds und innovative Maßnahmen können außerdem honoriert werden. |
Fristen | keine Fristen; es besteht eine hohe Nachfrage. Die für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellten Subventionsmittel sind bereits vollständig mit Anträgen belegt. Anträge können unverändert gestellt werden. Weitere Informationen auf der Programmseite der L-Bank. |
Verwandte Suchbegriffe | sozialer Wohnungsbau |