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Mietwohnungsfinanzierung BW - Förderlinie kommunal

Gefördert wird der Neubau oder der Erwerb neuen sozial gebundenen Mietwohnraums, einschließlich von Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie von notwendigen Begleitmaßnahmen.

Ansprechstellen

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), L-Bank

Internet

Mietwohnungsfinanzierung BW

Antragsteller

kommunale Gebietskörperschaften, die neue Mietwohnungen bauen oder kaufen möchten

Förderungen

Gefördert werden Bau (auch Ersatzneubau) und Erwerb neuen Mietwohnraums sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg.

Voraussetzungen: Die Anforderungen des Neubaustandards Plus müssen erfüllt werden. Vorhaben mit mehr als 100 Wohneinheiten müssen zudem die Anforderungen einer Nachhaltigkeitszertifizierung erfüllen.

Förderhöhe

Zinsverbilligte Darlehen mit 30-jähriger Zinsfestschreibung.

Fristen

keine Fristen

Verwandte Suchbegriffe

sozialer Wohnungsbau