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Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV

Mit der Förderrichtlinie sollen Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt werden, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren. Förderschwerpunkte sind Förderlinie I „Ländliche Regionen“ und Förderlinie II „Stadtregionen“.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Internet

Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV

Antragsteller

Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Förderungen

Gefördert werden u.a.:

1. Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen, Linienausbau, Entwicklung von On-Demand-Diensten, Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln),
2. Maßnahmen zur Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (z. B. Mobilitätsplattformen sowie deren Verknüpfung, CheckIn-Be/CheckOut-Systeme) und
3. weitere Maßnahmen (z. B. Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Ausbau Informations- und Orientierungsangebot für Menschen mit Behinderung).

Förderhöhe

Die Förderquote des Bundes beträgt bis zu 80 Prozent. Die beantragte Gesamtfördersumme für Modellprojekte der Förderlinie I muss hierbei mindestens 8 Mio. Euro betragen. Für Modellprojekte der Förderlinie II soll die Gesamtfördersumme grundsätzlich mindestens 15 Mio. Euro betragen.

Fristen

Projektskizzen im 3. Förderaufruf konnten bis zum 14. Juli 2023 über das eService-Portal des BAG eingereicht werden. Geltungsdauer der Richtlinie bis 31. Dezember 2023.

Verwandte Suchbegriffe

öffentlicher Personennahverkehr, ländliche Regionen, Stadregionen, Angebots- und Betriebsqualität, Taktverdichtungen, Linienausbau, On-Demand-Dienste, Verknüpfung, Vernetzung, Auskunfts- und Vertriebssysteme, Mobilitätsplattformen