Ansprechstellen | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Projektträger Jülich (PtJ), Nationale Organisation Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) |
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Antragsteller | Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. |
Förderungen | Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt. Es muss sichergestellt werden, dass die Elektrolyseanlagen zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben werden. Insgesamt stehen bis zu 80 Millionen Euro für die Projektförderung im Rahmen dieses Aufrufes zur Verfügung. Der Fördermittelgeber wird die Anträge priorisieren und eine Bewilligung der Anträge bis zur Ausschöpfung der hierfür im Haushalt verfügbaren Mittel vornehmen. |
Förderhöhe | Zuschuss bis zu 45 Prozent der Investitionsausgaben. |
Fristen | Anträge zur Förderung können bis zum 28.04.2023 eingereicht werden; Online-Seminar am 24.02.2023. Geltungsdauer: 31.12.2023 |