Ansprechstellen | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Projektträger Jülich (PtJ), Nationale Organisation Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) |
Internet | Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie |
Antragsteller | Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. |
Förderungen | Ziel des Förderprogramms ist es, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts wettbewerbsfähig im Verkehrssektor und im Energiemarkt zu etablieren. Aktuell gibt es zwei Förderaufrufe: 1. Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt. 2. Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Schwerlastfahrzeugen. |
Förderhöhe | 1. Elektrolyseanlagen werden mit bis zu 45 % der Investitionsausgaben bezuschusst. 2. Wasserstofftankstellen können mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben bezuschusst werden. |
Fristen | Aktuell ist keine Einreichung von Förderskizzen im Rahmen der Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation des NIP II möglich. Eine Anpassung der bisherigen Förderrichtlinie auf Basis der novellierten AGVO und eine Verlängerung dieser befindet sich in Umsetzung. Für die Skizzeneinreichung in der aktualisierten Förderrichtlinie soll zukünftig auf zielgerichtete Förderaufrufe umgestellt werden. |