Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG), Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz |
Internet | Natürlicher Klimaschutz |
Antragsteller | Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände. Sonstige kommunale Einrichtungen (z. B. Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts) sind nicht antragsberechtigt. Mehrere Antragsberechtigte können sich zur gemeinsamen Bearbeitung eines Projektes in einem überschaubaren und gut steuerbaren interkommunalen Kooperationsprojekt (Verbundprojekt) zusammenschließen. |
Förderungen | Mit der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum sollen Kommunen für die Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Natürlichen Klimaschutzes gewonnen werden. Gefördert werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Dazu zählen insbesondere: |
Förderhöhe | Zuschüsse bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis 90 Prozent für finanzschwache Kommunen. Die Mindestzuwendung pro (Verbund-)Vorhaben beträgt 500.000 Euro. |
Fristen | 01.08.2023 bis 31.10.2023 (Projektskizzen); in Folge wurden am 10. April 2024 122 zu fördernde Projekte bestimmt, davon 10 aus Baden-Württemberg. Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 31.12.2026 |