NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)

Bis zu 90% Zuschuss für Kommunen für Entsiegelung, Baumpflanzung und Grünflächenmanagement. Dieser darf für Anschaffungen, Dienstleistungen, und Personal eingesetzt und auch an Vereine etc. weitergegeben werden.

AnsprechstellenBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), KfW Bankengruppe, Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz
InternetKfW 444
Antragsberechtigte

kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind

Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen oder den Zuschuss weiterleiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder gemeinnützige Vereine / Stiftungen).

Förderungen

freiwillige Maßnahmen, mit denen Sie Grünflächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadtbäume pflanzen, Naturoasen in innerörtlicher oder Ortsrandlage von Siedlungsgebieten schaffen und Flächen entsiegeln sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder herstellen und verbessern können. 

Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten in den Bereichen:

  1. Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
  2. Pflanzung von Bäumen
  3. Schaffung von Naturoasen
  4. Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen

Zusätzlich Maßnahmen für Entwicklungspflege.

FörderhöheDer Zuschuss beträgt in der Regel 80 %, im Falle von finanzschwachen Kommunen 90 % der förderfähigen Kosten.
Fristenkeine Fristen
Verwandte SuchbegriffeKlimaanpassung, Klimaschutzanpassung, Renaturierung, Grünzüge, Stadtklima