Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), KfW Bankengruppe, Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz |
Internet | KfW 444 |
Antragsberechtigte | kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind Sie können den Zuschuss auch in interkommunaler Zusammenarbeit beantragen oder den Zuschuss weiterleiten (z.B. an Stadtwerke, Kirchen, kommunale Wohnungsunternehmen oder gemeinnützige Vereine / Stiftungen). |
Förderungen | freiwillige Maßnahmen, mit denen Sie Grünflächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadtbäume pflanzen, Naturoasen in innerörtlicher oder Ortsrandlage von Siedlungsgebieten schaffen und Flächen entsiegeln sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder herstellen und verbessern können. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten in den Bereichen:
Zusätzlich Maßnahmen für Entwicklungspflege. |
Förderhöhe | Der Zuschuss beträgt in der Regel 80 %, im Falle von finanzschwachen Kommunen 90 % der förderfähigen Kosten. |
Fristen | keine Fristen |
Verwandte Suchbegriffe | Klimaanpassung, Klimaschutzanpassung, Renaturierung, Grünzüge, Stadtklima |
NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)
