Ansprechstellen | Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), KfW Bankengruppe, Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz |
Internet | KfW 444 |
Antragsteller | kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind |
Förderungen | Das Förderprogramm für Kommunen soll zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) im Siedlungsbereich beitragen. Mit diesem Aktionsprogramm sorgt die Bundesregierung dafür, dass Ökosysteme wiederhergestellt und bewahrt werden, so dass sie aktiv zum Klimaschutz und der Biodiversität beitragen können. Gefördert werden verschiedenste Maßnahmen in den drei Bereichen: 1. Pflanzung von Bäumen Ergänzend wird die Entwicklungspflege von Neupflanzungen gefördert. |
Förderhöhe | Der Zuschuss beträgt in der Regel 80 %, im Falle von finanzschwachen Kommunen 90 % der förderfähigen Kosten. |
Fristen | Das Budget für 2024 ist aufgrund der hohen Nachfrage ausgeschöpft, so dass vorerst keine Anträge mehr gestellt werden können. Das BMUV setzt sich dafür ein, auch im Jahr 2025 wieder ausreichend Mittel für diese Fördermaßnahme zur Verfügung zu stellen. Die KfW informiert hierzu auf Ihrer Webseite. Generell bestehen keine Antragsfristen im Programm. |
Verwandte Suchbegriffe | Klimaanpassung, Klimaschutzanpassung, Renaturierung, Grünzüge, Stadtklima |
NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)
