Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Internet | Errichtung von urbanen Schnellladehubs |
Antragsteller | rechtlich eigenständige, natürliche und juristische Personen |
Förderungen | 1. Normal-Ladepunkte bis 22 kW (AC & DC): max. 2.500 Euro Weitere Voraussetzungen: Die Bevölkerung pro 1 Quadrat-Kilometer muss im betreffenden 1-km-Quadrat gemäß 1-km-Raster des Zensus 2011, in dem ein urbaner Schnellladehub errichtet wird, mehr als 500 betragen. Nicht förderfähig sind Schnellladehubs auf Bundesautobahnen (Rastplätze und Raststätten) und mobile Ladestationen. |
Förderhöhe | Zuschuss bis zu 50 Prozent: Die benötigte Förderhöhe wird durch den Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung bis zu den maximalen Höchstwerten angegeben und beantragt.Auf Grundlage des Aspektes der Wirtschaftlichkeit wird für die Errichtung neuer Ladeinfrastruktur ein Auswahlverfahren durchgeführt (Ranking). Der Antrag, bei dem relativ zu den anderen Anträgen die maximal mögliche Förderung am meisten unterschritten wird, erhält dabei eine bessere Platzierung im Ranking. |
Fristen | Beendeter Aufruf bis 22.08.2022 Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 31.12.2025 |
verwandte Suchbegriffe | Ladeinfrastruktur, Elektromobilität, E-Mobilität, Elektroantrieb, Hubs |
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg
