Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg

Gefördert werden die Beschaffung und die Errichtung von neuen urbanen Schnellladehubs mit mindestens acht bis maximal 20 neuen DC-Schnellladepunkten mit mindestens 75 kW Ladeleistung pro Ladepunkt, zusätzlich auch Ladepunkte mit einer geringeren Ladeleistung.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg
InternetErrichtung von urbanen Schnellladehubs
Antragstellerrechtlich eigenständige, natürliche und juristische Personen
Förderungen

1. Normal-Ladepunkte bis 22 kW (AC & DC): max. 2.500 Euro
2. Schnell-Ladepunkte (ausschließlich DC) >22 kW und <100 kW: max. 10.000 Euro
3. Schnellladepunkte (ausschließlich DC) =>100 kW: max. 20.000 Euro
4. Anschluss an das Niederspannungsnetz: max. 10.000 Euro
5. Anschluss an das Mittelspannungsnetz: max. 100.000 Euro

Weitere Voraussetzungen: Die Bevölkerung pro 1 Quadrat-Kilometer muss im betreffenden 1-km-Quadrat gemäß 1-km-Raster des Zensus 2011, in dem ein urbaner Schnellladehub errichtet wird, mehr als 500 betragen. Nicht förderfähig sind Schnellladehubs auf Bundesautobahnen (Rastplätze und Raststätten) und mobile Ladestationen.

FörderhöheZuschuss bis zu 50 Prozent: Die benötigte Förderhöhe wird durch den Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung bis zu den maximalen Höchstwerten angegeben und beantragt.Auf Grundlage des Aspektes der Wirtschaftlichkeit wird für die Errichtung neuer Ladeinfrastruktur ein Auswahlverfahren durchgeführt (Ranking). Der Antrag, bei dem relativ zu den anderen Anträgen die maximal mögliche Förderung am meisten unterschritten wird, erhält dabei eine bessere Platzierung im Ranking.
Fristen

Beendeter Aufruf bis 22.08.2022

Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 31.12.2025

verwandte SuchbegriffeLadeinfrastruktur, Elektromobilität, E-Mobilität, Elektroantrieb, Hubs