Ansprechstellen | Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) |
Internet | Ladeinfrastruktur |
Antragsteller | Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen |
Förderungen | 1. Normalladepunkte bis 22 kW Gefördert wird sowohl die Neuerrichtung von Ladepunkten als auch die Modernisierung (Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung) bestehender Stationen. Voraussetzung: Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. |
Förderhöhe | Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten; pro Ladepunkt für 1. max. 2.500 €, für 2. max. 10.000 €, für 3. max. 20.000 € und für 4. pro Standort bis 100.000 € Hinweis: Wird die öffentliche Zugänglichkeit zwar zeitlich eingeschränkt, aber regelmäßig mindestens werktags (montags bis einschließlich samstags) für je 12 Stunden sichergestellt (12/6), reduzieren sich die maximalen Förderquoten und -beträge jeweils um die Hälfte. |
Fristen | derzeit kein offener Aufruf. Vergangene Aufrufe: Aufruf für neue Ladepunkte: 31.08.2021 bis 18.01.2022 Geltungsdauer: 31.12.2025 |
verwandte Suchbegriffe | Ladeinfrastruktur |
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
