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Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Gefördert werden die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit mind. einem festen/ mobilen Ladepunkt sowie des erforderlichen Netzanschlusses. Förderfähig sind Normal- und Schnellladepunkte.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Internet

Ladeinfrastruktur

Antragsteller

Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen

Förderungen

1. Normalladepunkte bis 22 kW
2. Schnellladepunkte über 22 kW und unter 100 kW (Gleichstrom/DC)
3. Schnellladepunkte ab 100 kW (Gleichstrom/DC)
4. Der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher

Gefördert wird sowohl die Neuerrichtung von Ladepunkten als auch die Modernisierung (Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung) bestehender Stationen.

Voraussetzung: Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Förderhöhe

Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten; pro Ladepunkt
für 1. max. 2.500 €,
für 2. max. 10.000 €,
für 3. max. 20.000 € und
für 4. pro Standort bis 100.000 €
Hinweis: Wird die öffentliche Zugänglichkeit zwar zeitlich eingeschränkt, aber regelmäßig mindestens  werktags  (montags  bis  einschließlich  samstags)  für  je  12  Stunden  sichergestellt (12/6), reduzieren sich die maximalen Förderquoten und -beträge jeweils um die Hälfte.

Fristen

derzeit kein offener Aufruf. Vergangene Aufrufe:

Aufruf für neue Ladepunkte: 31.08.2021 bis 18.01.2022
Nachrüstung von Ladepunkten: 9.09.2021 bis 27.01.2022

Geltungsdauer: 31.12.2025

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