Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (nvbw) |
Internet | |
Antragsteller | Aufgabenträger gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übertragen bekommen haben. |
Fördergegenstand | Gefördert wird die Einrichtung und der Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten zur Erschließung eines Ober- oder Mittelzentrums (gem. LEP). Dies muss in enger Verzahnung mit dem SPNV bzw. Stadt-/ Straßenbahn oder einer bestehenden Regiobuslinie erfolgen. |
Förderhöhe | Die Förderung erfolgt als abschmelzende Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten. Der Förderzeitraum je Vorhaben beträgt maximal drei Jahre. Der Förderzeitraum endet spätestens am 31. Dezember 2027. Die Förderquote beträgt im ersten Jahr 50 % sowie im zweiten und dritten Jahr jeweils 25 % der zuwendungsfähigen Kosten. |
Fristen | Die vollständigen Förderanträge sind bis zum 27. September 2024 beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg einzureichen. |
Verwandte Suchbegriffe | On-Demand, auf Abruf, ÖPNV, Verkehr auf dem Land, ländlicher Raum, ländlichen Raum, Mittelbereich |