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On-Demand Verkehre

Mit dem Förderprogramm „On-Demand Verkehre“ werden die kommunalen Aufgabenträger bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten finanziell unterstützt.

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (nvbw)

Internet

On-Demand Verkehre

Antragsteller

Aufgabenträger gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übertragen bekommen haben.

Fördergegenstand

Gefördert wird die Einrichtung und der Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten zur Erschließung des Mittelbereichs. Dies muss in enger Verzahnung mit dem SPNV bzw. Stadt-/ Straßenbahn oder einer bestehenden Regiobuslinie erfolgen.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als abschmelzende Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Kosten. Der Förderzeitraum je Vorhaben beträgt maximal drei Jahre. Der Förderzeitraum endet spätestens am 31. Dezember 2027. Die Förderquote beträgt im ersten Jahr 50 % sowie im zweiten und dritten Jahr jeweils 25 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Fristen

Das neue Förderprogramm On-Demand-Verkehre 2023 wird voraussichtlich im Mai dieses Jahres veröffentlicht. Die vollständigen Förderanträge sind bis zum 29. September 2023 beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg einzureichen.

Verwandte Suchbegriffe

On-Demand, auf Abruf, ÖPNV, Verkehr auf dem Land, ländlicher Raum, ländlichen Raum, Mittelbereich