Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Landesamt für Denkmalpflege |
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Antragsteller | Antragsberechtigt sind für die sog. Konzept- bzw. Leuchtturmförderung Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer, Bauunterhaltspflichtige eines Kulturdenkmals oder von ihnen Beauftragte. Es besteht also auch die Möglichkeit, dass sich ein Verein oder eine anderweitige Organisationsform um ein leerstehendes Kulturdenkmal bemüht und ein Wohnkonzept mit Zustimmung der Denkmaleigentümerin oder Denkmaleigentümers erstellen lässt. Der Multiplikatoren-Bonus richtet sich an die Kommunen und Landkreise. |
Förderungen | Gefördert wird die Erstellung von Konzepten zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung, Ausbau) sowie Leuchtturmprojekte, d.h. objektbezogene bauliche Projekte, die beispielgebend zur Schaffung von weiterem Wohnraum beitragen oder seit mindestens sechs Monaten leer stehen. Über einen separaten Aufruf im Rahmen des Sonderprogramms wird ein Multiplikatoren-Bonus für Kommunen und Landkreise angeboten. Diese Förderung richtet sich an Kommunen und Landkreise, die mit kommunalen und regionalen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen und Initiativen über das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ informieren und beraten, Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer aufmerksam machen und so zur Aktivierung und zum künftigen Wohnen in Kulturdenkmalen beitragen. |
Förderhöhe | Konzeptgutscheine: bis 20.000 Euro |
Fristen | das Programm wurde zuletzt 2022 aufgelegt; über eine erneute Auflage werden wir an dieser Stelle informieren. |
Verwandte Suchbegriffe | Suffizienz |