Spitze auf dem Land

Förderung für KMU im ländlichen Raum zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen und Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess (mit Fokus auf Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie, aber auch weitere)

AnsprechstellenMinisterium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Europäische Kommission, Regierungspräsidien, L-Bank
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Spitze auf dem Land

Ausschreibung als pdf

AntragsberechtigteKleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie, Bewerbung über eine Gemeinde des ländlichen Raumes in BW
Förderungen

Die Förderung richtet sich an Unternehmen (KMU, <100 Mitarbeitende) die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Ein weiterer Fokus liegt hierbei auf Unternehmen, die Baden-Württemberg im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.
Dabei werden deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen unterstützt, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder
verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen direkt oder indirekt dienen. 

Grundlage: Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes

Zuwendungen werden gewährt in allen Gemeinden des Ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg. Grundlage für die Aufnahme in die Förderlinie des ELR ist eine Bewerbung über die Gemeinde, in der das Investitionsvorhaben geplant ist. Unternehmen, die sich für eine Aufnahme in die Förderlinie bewerben, müssen mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung einführen.

Voraussetzung: hinreichender Beitrag zu den Zielen des EFRE-Programms sowie zu den EU-Querschnittszielen nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern

Förderhöhe
  • für kleine Unternehmen (<50 Beschäftigte) bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten
  • für mittlere Unternehmen (<100 Beschäftigte) bis zu10 % der zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten
  • Im Regelfall max. 400.000 Euro pro Projekt, Bei deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie: max. 500.000 Euro pro Projekt
  • Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt
Fristen

Projektauswahl halbjährlich jeweils zum 28. Februar bzw. 31. August eines Jahres 

Ende der Laufzeit 31. August 2027

Bewertungsausschuss, Auswahlkriterien:

  • Qualität und Aussagekraft der Bewerbung
  • Eigene vorhandene Produkte bzw. Dienstleistungen und deren Marktpotential
  • Technologie- und Innovationspotential
  • Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie
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