Ansprechstellen | Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Europäische Kommission, Regierungspräsidien, L-Bank |
Internet | |
Antragsberechtigte | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie, Bewerbung über eine Gemeinde des ländlichen Raumes in BW |
Förderungen | Die Förderung richtet sich an Unternehmen (KMU, <100 Mitarbeitende) die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Ein weiterer Fokus liegt hierbei auf Unternehmen, die Baden-Württemberg im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen. Grundlage: Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes Zuwendungen werden gewährt in allen Gemeinden des Ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg. Grundlage für die Aufnahme in die Förderlinie des ELR ist eine Bewerbung über die Gemeinde, in der das Investitionsvorhaben geplant ist. Unternehmen, die sich für eine Aufnahme in die Förderlinie bewerben, müssen mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung einführen. Voraussetzung: hinreichender Beitrag zu den Zielen des EFRE-Programms sowie zu den EU-Querschnittszielen nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern |
Förderhöhe |
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Fristen | Projektauswahl halbjährlich jeweils zum 28. Februar bzw. 31. August eines Jahres Ende der Laufzeit 31. August 2027 Bewertungsausschuss, Auswahlkriterien:
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